Aktuelles

Abzug der Streikstunden im Bezügemonat August

Aktuell erreicht uns eine Vielzahl von Bezügemitteilungen, auf denen das Entgelt aufgrund der Teilnahme an den Warnstreiks vom 12. bis 14. Februar 2019 gekürzt wurde. Unsere Mitglieder erhalten dafür vom SLV den Nettolohnausgleich.

Bitte senden Sie uns

  • innerhalb von vier Wochen
  • eine Kopie der kompletten Bezügemitteilung (Alle Seiten!), auf der der Abzug erfolgte,

an die → SLV-Landesgeschäftsstelle (Post oder E-Mail mit Betreff „Streikgeld“)

Bitte vermerken Sie Ihre Mitgliedsnummer und das Wort „Streik“ oben rechts auf dem Bezügeschein. Für eventuelle Rückfragen geben Sie an dieser Stelle bitte auch eine aktuelle E-Mail-Adresse an.

Überweisungen erfolgen ausschließlich auf das beim SLV hinterlegte Beitragskonto.

Wie erkenne ich den Abzug infolge der Streikteilnahme?

Auf der Vorderseite der Bezügemitteilung August (links unten) wird die Anzahl der relevanten Stunden ausgewiesen: „nachrichtlich; Nichtgel. Arb-S“ und darunter die Anzahl der nicht geleisteten Stunden, rechts daneben steht der einbehaltene Bruttobetrag. Zusätzlich steht der Satz: „Gemäß der Mitteilung Ihrer Dienststelle erfolgt für Sie eine Kürzung der Bezüge.“

Bitte prüfen Sie, ob der Stundenabzug korrekt angegeben ist. Bei Abweichungen melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in der Bezügestelle.

Das Landesamt für Steuern und Finanzen hat dem SLV ein Berechnungsmodul zur Verfügung gestellt, mit dem für jedes Mitglied der entsprechende Nettobetrag ermittelt werden kann. Auch wenn der Streikgeldabzug im August erfolgt, schmälert er nicht das durchschnittliche monatliche Entgelt, das Bemessungsgrundlage der Jahressonderzahlung ist.

Kollegen, die den Notdienst wahrgenommen haben, haben übrigens einen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und dürfen keinen Abzug erhalten.

Wir gewährleisten nur dann eine zügige Bearbeitung Ihrer Streikgeldforderung, wenn die Hinweise beachtet werden. Ihre personenbezogenen Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.