Das Sächsische Landesarbeitsgericht verweist auf § 17 Abs. 4 TV-L und weist den Anspruch auf stufengleiche Höhergruppierung bei bestehenden Verträgen von tarifbeschäftigten Lehrkräften ab.
Arbeitsgerichte haben dem Anspruch stattgegeben. Nunmehr wird das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden haben.
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