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Anspruch auf stufengleiche Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten bei Änderung von Rechtsvorschriften zur Eingruppierung

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Das Sächsische Landesarbeitsgericht verweist auf § 17 Abs. 4 TV-L und weist den Anspruch auf stufengleiche Höhergruppierung bei bestehenden Verträgen von tarifbeschäftigten Lehrkräften ab.

Arbeitsgerichte haben dem Anspruch stattgegeben. Nunmehr wird das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden haben.

Aufgrund des Hinweises des Landesamtes für Schule und Bildung im Schulportal finden auch unsere Mitglieder ⇒Musterformulare im internen Bereich auf der SLV-Homepage.

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