Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation wegen der Ausbreitung des Corona-Virus‘ und zur Unterbrechung von Infektionsketten werden demnächst alle Schulen und Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen durch die zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden bezüglich der Ausbildung im Vorbereitungsdienst folgende Regelungen getroffen:
Ab Dienstag, 17. März 2020, findet zunächst bis auf Weiteres an den Ausbildungsstätten des Vorbereitungsdienstes keine Ausbildung an den vorgesehenen Ausbildungstagen statt. Soweit seitens der Gesundheitsämter keine anderen Regelungen getroffen werden, bleibt der Zugang in die Räumlichkeiten der Ausbildungsstätten für alle Lehrbeauftragten der Einrichtungen erhalten.
Die Leiter der Ausbildungsstätten sichern eine Erreichbarkeit für Lehrbeauftragte und Referendare. Die Lehrbeauftragten haben grundsätzlich die Möglichkeit des Zugangs zur Ausbildungsstätte, sollen aber weitestgehend von extern arbeiten. Die Lehrbeauftragten sichern für ihre Ausbildungsgruppen angemessene Aufgaben zum Selbststudium, möglichst auch Konsultationen per Mail und Telefon.
Detailabstimmungen erfolgen dazu an den Ausbildungsstätten je Lehramt.
Die Studienreferendare folgen in Bezug auf ihre Verpflichtungen an der Ausbildungsschule den Anweisungen der Schulleitungen. Schul- oder Unterrichtsbesuche der Lehrbeauftragten finden folgerichtig keine statt. Vorliegende ausführliche Unterrichtsentwürfe werden den Lehrbeauftragten zugesandt und können besprochen werden. Alle weiteren Termine sind neu zu vereinbaren.
Bezüglich der Zweiten Staatsprüfungen werden folgende Regelungen getroffen:
In der Zeit vom 16. März 2020 bis 20. März 2020 finden die Schulrechtsprüfungen im Rahmen des Zweiten Staatsexamens aus aktueller Sicht statt. Die Leiter der Ausbildungsstätten werden gebeten, hinsichtlich der Räumlichkeiten entsprechend Vorkehrungen gemäß den Hinweisen der Gesundheitsbehörden zu treffen. Die Anwesenheit der Prüfungsvorsitzenden, der Prüfer sowie der Studienreferendare ist auf das formal absolut notwendige Maß zu beschränken.
Die Planungen für die ab dem 23. März 2020 beginnenden Lehrproben werden gegenwärtig noch aufrechterhalten. Zu ggf. erforderlichen Anpassungen wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.