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Beschäftigte fordern faire Bezahlung

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Die Bundestarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion, der auch sächsische Lehrerinnen und Lehrer angehören, hat am 11. Oktober 2023 in Berlin die Forderungen zur Einkommensrunde 2023 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder aufgestellt. Der dbb fordert eine lineare Erhöhung der Einkommen von 10,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Damit soll bei der Bezahlung im Vergleich zu den anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes aufgeholt werden. Seit 2005 gibt es getrennte Tarifverhandlungen, für Bund und Kommunen einerseits und für die Länder andererseits.

„Das Aufholen der Einkommensrückstände im Länderbereich ist für die Gewerkschaften die große Herausforderung der Tarifrunde 2023, um den Anschluss an Bund und Kommunen nicht zu verlieren“, konstatiert Michael Jung, Landesvorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes. Der Tarifabschluss im Frühjahr 2023 für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen (ab 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und zeitgleich um 5,5 Prozent; steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro) ist eine Steilvorlage für die Tarifverhandlungen im Länderbereich.

Eckpunkte der Forderungen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro
  • Laufzeit: 12 Monate
  • Erhöhung der Entgelte für Auszubildende, Studierende und Praktikanten um 200 Euro monatlich

Erwartungen der sächsischen Lehrkräfte

Die Erwartungen der Beschäftigten gehen aber über die Anhebung der Tabellenentgelte hinaus. Eine große Rolle spielt für die sächsischen Lehrerinnen und Lehrer unter anderem auch die Realisierung der „Paralleltabelle“, d. h. die Zuordnung von Entgeltgruppen im TV-L zu Besoldungsgruppen des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Für die verbeamteten Lehrkräfte in Sachsen erwartet der SLV die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich. 

Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte

Die Wiederaufnahme von Tarifverhandlungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte ist kein Bestandteil dieser Einkommensrunde. Denn diese dbb-Forderung stammt bereits aus dem Jahr 2020 und ist immer noch dringlich und gültig. Deshalb hat der dbb bereits mit einem Schreiben vom 28. Juni 2023 die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Wiederaufnahme der Verhandlungen aufgefordert. Die TdL diskutiert dieses Thema derzeit unabhängig von der Einkommensrunde. Deshalb hat sich die Bundestarifkommission des dbb bewusst dafür entschieden, dieses Thema nicht in den Katalog der Forderungen zur Einkommensrunde aufzunehmen. Klar ist aber, dass die TdL zeitnah auf den dbb zukommen muss.

Arbeitsbedingungen sind kein Verhandlungsgegenstand

Die Forderung nach Arbeitsentlastungen ist für die sächsischen Lehrkräfte weiterhin ein großes Thema, kann aber in einer bundesweiten Einkommensrunde für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in allen Bundesländern der TdL nicht verhandelt werden. „Der SLV wird die berechtigten Forderungen unserer Kolleginnen und Kollegen, wie zum Beispiel eine bessere MAU-Vergütung, den Zugang zu Teilzeitmodellen, die Bindungszulage für ältere Lehrkräfte und die Verbesserung weiterer Arbeitsbedingungen in die Gespräche mit den Verantwortlichen im Freistaat Sachsen einbringen“, verspricht Michael Jung.

Auftakt der Länder-Tarifrunde ist am 26. Oktober 2023 in Berlin, danach sind weitere Verhandlungen am 2./3. November sowie 7. bis 9. Dezember 2023 in Potsdam terminiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der →Sonderseite des dbb zur Einkommensrunde 2023.