Der dbb-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Volker Geyer ordnet das Resultat wie folgt ein:
„Natürlich ist das ein Kompromiss und nicht alle unsere Forderungen konnten wir durchsetzen. Die Ergebnisse bringen jedoch konkrete und nachhaltige Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen – und das in einer äußerst schwierigen politischen und wirtschaftlichen Lage. Dass die Einkommen spürbar steigen, ist enorm wichtig für die Menschen, die dieses Land rund um die Uhr am Laufen halten.“
Mit der vereinbarten Entgelterhöhung sichern die Länder den Anschluss an die Entgelte des TVöD. Zudem stärken spürbare Verbesserungen für Nachwuchskräfte die Attraktivität der TdL-Länder als Ausbildungsarbeitgeber.
Die Details der Einigung
Einkommenserhöhung von 5,8 Prozent
Die Tabellenentgelte steigen in drei Schritten:
- ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich
- ab dem 1. März 2027 um weitere 2 Prozent
- ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent
In der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 erfolgt bereits zum 1. Januar 2027 eine Erhöhung um 2 Prozent.
Dynamisierte Entgeltbestandteile erhöhen sich ab dem 1. April 2026 um 2,82 Prozent, ab dem 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent.
Laufzeit
Die Entgeltregelungen gelten für 27 Monate bis zum 31. Januar 2028.
Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West
Unkündbarkeit
Die im Tarifgebiet West geltende Regelung zur ordentlichen Unkündbarkeit nach mehr als 15 Beschäftigungsjahren und nach Vollendung des 40. Lebensjahres wird ab dem 1. Juli 2027 auf das Tarifgebiet Ost übertragen. Damit erfolgt ein weiterer Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen.
Keine Fortschritte bei zentralen Strukturfragen
In wesentlichen Punkten blieb die TdL jedoch bei ihrer Blockadehaltung. Wie in den vergangenen Einkommensrunden lehnte sie weitere Verbesserungen ab. Dazu zählen:
- Verhandlungen über die dringend notwendige Weiterentwicklung der Entgeltordnung,
- die Einführung der stufengleichen Höhergruppierung,
- die Umsetzung der Paralleltabelle für Lehrkräfte.
Als Vorbedingung für Gespräche über diese Themen verlangte die TdL erneut eine sofortige Änderung der Definition des Arbeitsvorgangs in der Protokollerklärung zu § 12 TV-L. Einen entsprechenden Vorschlag hatte sie bereits vor einigen Jahren vorgelegt. Die Gewerkschaften hatten diesen damals klar zurückgewiesen, weil er die Möglichkeit zu Herabgruppierungen eröffnet hätte (siehe dbb-Flugblatt).
Übertragung auf Beamtinnen und Beamte
Für den dbb ist die Einkommensrunde erst abgeschlossen, wenn das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen übertragen wird.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Einkommensrunde 2025/2026 stehen auf der Sonderseite des dbb unter www.dbb.de/einkommensrunde zur Verfügung.
Dort abrufbar sind unter anderem:
