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Eine gute Tradition – Fachverbandsvorstand zum Gespräch im Kultusministerium

FV-Vorstand und SMK-Vertreter

©K. Thieme

Am 22. Januar 2026 trafen sich vier Vertreterinnen des Fachverbands Gymnasien mit Dr. Rainer Heinrich, Leiter des Fachreferats Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Abendgymnasien und Kollegs, Klaus Habermalz, Referatsleiter für Lehrerpersonal, und Frau Lenk, Referentin im Referat Gymnasien, zum jährlichen Gespräch im Kultusministerium, um in einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre zentrale Anliegen des Gymnasiums zu besprechen. Ziel war es, Hinweise aus der Praxis zu geben, Forderungen der Lehrerschaft zu kommunizieren und praxisnahe Lösungen zu finden, die den Schulalltag von Lehrkräften und Lernenden besser unterstützen.

Arbeitszeitstudie und Konsequenzen

Erster Gegenstand der Diskussion waren die Ergebnisse der Arbeitszeitstudie und welche Konsequenzen das SMK als notwendig erachtet.

Herr Habermalz präsentierte zentrale Befunde zur Arbeitsbelastung der Gymnasiallehrkräfte. Dass insbesondere Lehrkräfte mit Einsatz im Fach Deutsch und/oder der Sek. II regelmäßig über ihr Soll hinaus arbeiten, überrascht nicht. Kurzfristiges Gegensteuern plant das SMK dennoch nicht, denn zunächst müsse man die Schlussfolgerungen des Expertengremiums abwarten.

Auch wir halten es für richtig, dass Maßnahmen durchdacht und wirksam sein müssen, aber es ist nicht akzeptabel, dass lange bekannte und durch die Arbeitszeitstudie eindeutig bewiesene Überlastungen auch in der anstehenden Prüfungszeit wieder hingenommen werden sollen. Die Vertreterinnen des SLV kritisierten erneut die jahrelangen massiven Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz durch den Arbeitgeber. Bei den sehr kurzen Korrekturzeiträumen sind Erst- und Zweitkorrekturen – zusätzlich zum Unterricht und oft noch Vertretungen – in der erlaubten Höchstarbeitszeit von zehn Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich nicht zu schaffen.         

Die Forderung der Lehrerschaft nach klaren Vorschriften zu Korrekturtagen und nach Vermeidung von Vertretungen für korrigierende Kollegen während der Korrekturzeit wurde von uns bekräftigt. Das SMK hält einheitliche Regelungen für nicht zielführend, weil es bereits an vielen Schulen interne Lösungen gebe. Herr Dr. Heinrich sicherte aber zu, die Schulleitungen erneut für den Schutz der korrigierenden Lehrkräfte zu sensibilisieren. Da gegenwärtig die Sommerferien schrittweise wieder später beginnen, wird sich der Zeitdruck bei der Korrektur moderat verringern. In Fächern, die besonders spät im Prüfungszeitraum liegen, prüft das SMK die Möglichkeit, die Zweitkorrektur an der eigenen Schule durchzuführen.

Das SMK sieht aufgrund der breit gestreuten Arbeitsbelastungen langfristig die Einführung der Arbeitszeiterfassung als Mittel, Diskrepanzen gezielt ausgleichen zu können. Ziel ist Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine fundierte Grundlage für zustimmende Anpassungen.

Ebenfalls langfristig plane man die Einführung einer Klassenleiterstunde, was nur aufgrund der sinkenden Schülerzahlen möglich werde und der sozialen Notwendigkeit folge, beginnend in der Grundschule und dann stufenweise aufwachsend.

Entlastung und Unterricht in der Oberstufe

Auf Nachfrage zur Entlastung aus dem bestehenden Maßnahmenpaket wurde mitgeteilt, dass es zu Veränderungen bei der Anzahl der Klassenarbeiten und Klausuren zum nächsten Schuljahr kommen soll. Die Auswirkungen der Kürzung von K6/K9 sollen evaluiert werden, jedoch nicht vor 2030.

Es besteht Einvernehmen, dass eine Anpassung des Unterrichts in der Oberstufe und des Abiturs erfolgen muss, um den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht zu werden. Ziel ist eine zeitgemäße, praxisnahe Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf Studium, Beruf und gesellschaftliche Entwicklungen. Gegenwärtig laufen Abstimmungen im SMK und im LaSuB zu Lehrplanänderungen im Rahmen von Bildungsland 2030. Eine umfassende Lehrplanreform wie 2004 sei jedoch wegen des bestehenden Lehrkräftemangels zurzeit eher unwahrscheinlich, so das SMK. Änderungen der SOGYA wird es aber geben. Der vernetzte Unterricht soll verstärkt werden und Profilunterricht wird nicht gekürzt.

Bei der Bewertung der BELL wird es eine Veränderung zugunsten eines höheren Stellenwerts des Kolloquiums geben. Außerdem sind Änderungen in der Belegungspflicht der Kurshalbjahre nach KMK-Vorgabe, die Möglichkeit für längere Klausuren in den Naturwissenschaften und die Verlängerung der Vorbereitungszeit für die mündlichen Prüfungen im Gespräch. Die Vertreterinnen des SLV rieten auch dazu, die komplexe Leistung im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz und den veränderten Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten in den Universitäten auf den Prüfstand zu stellen.

Digitalität

Das SMK hat am 24. Februar 2026 ein Informationsschreiben für die Schulen zu Belehrungen und dem Umgang mit Betrugsversuchen vor allem durch technische Hilfsmittel und KI während der Prüfungen veröffentlicht. Diesbezüglich gebe es schon einige Gerichtsurteile in anderen Bundesländern und das SMK prüfe rechtssichere Vorschriften auch für Sachsen.

Zum Thema Digitalität bekräftigte der Fachverband noch einmal die Forderung der externen Betreuung und Unterstützung von Schulen bei den administrativen und technischen Aufgaben und Herausforderungen. Ein „digitaler Hausmeister“ ist unverzichtbar, denn die Wartung der zahlreichen, in die Jahre kommenden Endgeräte ist weder Aufgabe der Lehrkräfte noch des PITKO. Diese Schulträgeraufgabe scheitert jedoch an klammen Kassen der Kommunen und Landkreise.

Das Handyverbot für Grundschulen, das ab Februar 2026 gilt, führt dazu, dass das SMK derzeit über eine Ausweitung des Verbots für die Klassenstufen 5 bis 8 nachdenkt, so das SMK. Besondere Vorkommnisse wie verbale und körperliche Gewalt, extremistische Handlungen, Mobbing und Suizidversuche im Zusammenhang mit der Nutzung von Social Media nehmen stetig zu, so dass man auch ein Handyverbot in bestimmten Klassenstufen am Gymnasium als notwendig erachte.

Das SMK wolle einer weiteren Forderung des SLV nachkommen und beim verpflichtenden digitalgestützten Selbstlernen nachsteuern, da es bei der Umsetzung an Schulen größere Unsicherheiten bezüglich der einzusetzenden Lehrpersonen gebe.

Weil digitalgestütztes Selbstlernen im Herbst 2025 ausdrücklich als neue Unterrichtsform eingeführt wurde, verbietet sich aus Sicht des SLV der Einsatz von Assistenzkräften oder sonstigem Personal, da diese gar nicht unterrichten dürfen. Sollten dennoch – aus der Personalnot heraus wahrscheinlich – viele dieser Stunden durch Nicht-Lehrkräfte betreut werden, sind Zweifel angebracht, ob mit dieser Unterrichtsmethode tatsächlich digitale Kompetenzentwicklung erreicht werden kann, oder ob nicht nur die Unterrichtsausfallstatistik davon profitiert.

Die am Gespräch Teilnehmenden betonten die Bedeutung einer transparenten Kommunikation zwischen Ministerium, Lehrkräften und Schulleitungen sowie einer schrittweisen Umsetzung von Veränderungen mit ausreichenden Begleitmaßnahmen. Die gemeinsame Absicht aller Beteiligten besteht darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Lehrenden und Lernenden gleichermaßen gerecht werden und langfristig zu einer verbesserten Unterrichtsqualität beitragen.