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Förderung eines Dienstfahrrades in Sachsen: Eine Mogelpackung!?

Bild von mdjaff auf Freepik

Obwohl der Freistaat Sachsen lobenswerterweise eine finanzielle Förderung für den Kauf von Dienstfahrrädern eingeführt hat, gibt es kritische Aspekte. Die Bedingungen, die an die Förderung geknüpft sind, sowie die Ausgestaltung der Finanzierung werden vom Sächsischen Lehrerverband als nachteilig für die Beschäftigten betrachtet. Insbesondere die Ausschlüsse von Referendaren, Personen in der Probezeit und geringfügig Beschäftigten werfen Fragen auf.

Die „Glanzleistung“ der Antragsprozedur

Die finanzielle Förderung des Fahrradkaufs, festgehalten in Punkt 8 der Verwaltungsvorschrift „VwV Vorschüsse“ (Fassung vom 8. Dezember 2023),  wird durch ein komplexes Antragsverfahren getrübt. Anstatt zeitgemäßer Leasingmöglichkeiten setzt der Freistaat auf ein vermeintlich „großzügiges“ und bürokratisches „Vorschuss“-Darlehen. Hierbei stößt vor allem die Antragsbearbeitung auf Kritik: Ein sechsseitiges Antragsformular, das zunächst ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden muss, wirkt angesichts moderner Technologien wie ein Schritt zurück in die Vergangenheit. Die zügige elektronische Bearbeitung von Anträgen scheint den Ministerien in Sachsen ein Fremdwort zu sein.

Bedingungen und Tilgung

Das zinslose Darlehen setzt bestimmte Bedingungen voraus, die viele Lehrkräfte ausschließen. Ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit oder eine Verbeamtung auf Lebenszeit sind Grundvoraussetzungen. Menschen im Referendariat, in der Probezeit und mit geringfügiger Beschäftigung sind von der Förderung ausgeschlossen – eine Einschränkung, die kritisch zu hinterfragen ist.

Eine Förderhöchstgrenze von 2.600 Euro sowie die Tilgung in 42 Monatsraten zu mindestens 25 Euro werfen weitere Fragen zur Praktikabilität auf. Strikte Bedingungen zur Verwendung des Geldes und zur Art der förderfähigen Fahrräder schränken die Flexibilität der Beschäftigten zusätzlich ein. Die fehlende Unterstützung von zeitgemäßen Leasingmöglichkeiten, die zu Steuervorteilen führen könnten, wird vom SLV als verpasste Chance kritisiert. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Vorschusses, der mehr einem Darlehen gleicht, steht im Raum. Zumal der Antrag auf Finanzierung vor dem Fahrradkauf, spätestens sechs Monate danach erfolgen muss, wobei der Kaufbeleg sofort einzureichen ist. In jedem Fall muss der Beschäftigte in Vorleistung gehen, was dem Wortsinn eines „Vorschusses“ widerspricht.

Forderung nach fairer Fahrradfinanzierung

Die vorgestellte Fahrradförderung mag in der VwV Vorschüsse ihre Form gefunden haben, trotzdem appelliert der Sächsische Lehrerverband an eine kritische Überprüfung der Verwaltungsvorschrift.

Die im Dezember 2023 erkämpfte Tarifeinigung bietet neue Perspektiven für Fahrrad-Leasing, die möglicherweise vorteilhafter für die Beschäftigten sind. Lehrkräfte sollten alternative Angebote wie das E-Bike-Abo der dbb-Vorteilswelt prüfen und die Entwicklungen beim Dienstfahrrad in Sachsen aufmerksam verfolgen. Eine faire und flexible Finanzierung muss das Ziel sein, um den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden.