Zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation empfiehlt der SLV gemeinsam mit dem SBB Beamtenbund und Tarifunion allen Beamtinnen und Beamten Widerspruch einzulegen. Musterformulare dafür stehen SLV-Mitgliedern im internen Bereich der Homepage zur Verfügung.
Dies ist deshalb erforderlich, da aus den Erfahrungen der Vergangenheit bei Änderungen für zurückliegende Jahre im Zweifel nur diejenigen Beamtinnen und Beamten profitieren, die ihre Ansprüche haushaltsnah geltend gemacht haben und deren Verfahren noch offen sind.
Zur Fristwahrung ggf. nach wie vor noch nicht erreichter amtsangemessener Alimentation läuft die Widerspruchsfrist am 31. Dezember 2024 für das Jahr 2024 aus.