In den ersten Wochen des neuen Schuljahres wurde aufgrund der verschärften Corona-Schutzmaßnahmen und der vom SMK initiierten Impfkampagne an sächsischen Schulen erneut von Drohungen und Anfeindungen gegenüber Lehrkräften sowie Schulleitungen im Freistaat berichtet. Solche Formen psychischer Gewalt sind längst keine Ausnahmen mehr. Dies geht auch aus einer Mitgliederbefragung des Sächsischen Lehrerverbandes zum Thema „Gewalt gegen Lehrkräfte“ aus dem April 2021 hervor. Insgesamt beteiligten sich an der Umfrage 1.052 Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten aus allen Regionen des Freistaates. Die Befragungsergebnisse belegen, dass in den letzten drei Jahren an Schulen verschiedene Formen der Gewalt aufgetreten sind. Damals gaben 63 Prozent der Befragten an, dass es an ihrer Schule bereits Fälle von psychischer Gewalt gab. 30 Prozent der Befragten berichteten zudem von Mobbing über das Internet. Aufgrund der Betroffenheit und der nach wie vor großen Aktualität des Themas entstand die Idee einer Online-Fortbildung für Lehrkräfte.
Bereits im Vorfeld stieß das Fortbildungsthema auf reges Interesse, über 100 Anmeldungen gingen dazu in der SLV-Landesgeschäftsstelle ein. Ein großer Dank gebührt an dieser Stelle der →Referentin für Fortbildung im SLV, Britta Schmidt, welche den Kontakt zum Referenten Jens Goebel, M. A. Master of Criminology & Police Science (Landeskriminalamt Sachsen), hergestellt hat.
Herr Goebel gab in seinem Vortrag einen sehr ausführlichen Einblick in denkbare Gefahrenpotentiale und strafrechtlich bzw. polizeilich relevante Aspekte im Zusammenhang mit der Mediennutzung. Dabei ging der Referent insbesondere auf Meinungsäußerungsdelikte, wie z. B. Beleidigung oder Hasskommentare im Internet, ein. Am Ende erklärte er anhand eines Fallbeispiels konkrete Handlungsempfehlungen für die Eindämmung der oben genannten Rechtsverstöße im Schulalltag. Welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Sie als Lehrkraft zur Sicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrags heranziehen können, finden Sie in § 39 Sächsisches Schulgesetz. So steht in Abs. 1 Satz 2 zum Beispiel: „Erziehungsmaßnahme ist auch die zeitweilige Inbesitznahme störender Gegenstände.“ Das bedeutet, dass Sie z. B. auch Handys einsammeln dürfen.
Herr Goebel musste jedoch auch zugeben, dass viele Fälle von der Polizei nicht vollumfänglich aufgeklärt werden können. Umso wichtiger sei deswegen eine erfolgreiche Prävention. Als präventive Maßnahmen nannte er u. a. Gespräche mit den Schülern, die Installation bestimmter Module zu den Themen Internetsicherheit und Medienkompetenz wie z. B. www.klicksafe.de, die Einhaltung der Hausordnung, die Einführung eines „Internetführerscheins“ sowie interne und externe Schulungen der Lehrkräfte.
Die Veranstaltung bildet den Auftakt zu einer ganzen Fortbildungsreihe zum Thema „Gewalt gegen Lehrkräfte“. Wenn Sie konkrete Ideen und Vorschläge für weitere Fortbildungsangebote zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gern an →die Referentin für Fortbildung im SLV, Britta Schmidt, oder an →die SLV-Landesgeschäftsstelle.