Das Landesamt für Schule und Bildung wird ab 1. Januar 2018 die Schulaufsichtsbehörde. Es vereint damit die Sächsische Bildungsagentur und das Sächsische Bildungsinstitut. So hat es der Landtag am 11.4.2017 beschlossen – nicht mehr und nicht weniger.
Mitte Mai 2017 wurden Pläne bekannt, dass im Zuge der Einrichtung des Landesamtes für Schule und Bildung zum 1.1.2018 die Zahl der personalverwaltenden Stellen verringert werden soll. Vorgesehen war nur eine einzige Abteilung Lehrerpersonal mit Sitz am Landesamt, die über drei Referate Lehrerpersonal (verortet in Chemnitz, Dresden und Leipzig) verfügen sollte. An den Standorten Bautzen und Zwickau sollte nur die Schulaufsicht für Grund-, Förder- und Oberschulen angesiedelt sein, aber keine Personalverwaltung.
Seit Bekanntwerden der Strukturpläne hatte der Sächsische Lehrerverband seine Vorbehalte zur diskutierten Zentralisierung und Standortreduzierung artikuliert. Er lehnte eine einschneidende Strukturreform ab, weil das sächsische Schulsystem vor enormen Herausforderungen steht: deutlich über 1.000 Einstellungen jährlich, die Lehrerausbildung, die Qualifizierung der Seiteneinsteiger und die Unterstützungssysteme für Schulen. Außerdem befürchtete der SLV bei der ursprünglich vorgesehenen Struktur des Landesamtes, dass mehr Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften auf Unverständnis der Betroffenen gestoßen wären aufgrund der fehlenden regionalen Nähe der Entscheider. Dies hätte zudem in einem vergrößerten Territorium stattgefunden, so dass die Fahrzeiten zu den jeweiligen Schulen tendenziell höher gewesen wären und Lehrer künftig in einem vergrößerten Zuständigkeitsbereich hätten verfügbar sein müssen. Auch die Vertretung der Beschäftigten wäre durch die gewählten Personalvertretungen im Bereich der Schulverwaltung und im Lehrkräftebereich infolge der beabsichtigten Strukturreform schwerer geworden. Immerhin sind Lehrerpersonalräte in Bautzen derzeitig für ca. 4.800, in Zwickau für ca. 4.200 Lehrerinnen und Lehrer zuständig.
Der Sächsische Lehrerverband begrüßt deshalb die aktuelle Entscheidung der Kultusministerin Brunhild Kurth, bewährte Schulaufsichtsstrukturen innerhalb des zukünftigen Landesamtes für Schule und Bildung beizubehalten. Die Staatsministerin hat entschieden, dass sich das Landesamt in der jetzigen Phase auf die genannten umfangreichen Aufgaben zur Lehrerversorgung konzentriert und Maßnahmen zur internen Umstrukturierung zurückgestellt werden. Das Landesamt für Schule und Bildung wird seine Arbeit daher auf der Grundlage der bestehenden Verwaltungsstrukturen aufnehmen und an den bisherigen Standorten der Sächsischen Bildungsagentur und des Sächsischen Bildungsinstituts mit den bisherigen Aufgabenschwerpunkten vertreten sein.
Zur Struktur des künftigen Landesamtes für Schule und Bildung hat sich der Sächsische Lehrerverband bereits im Zuge der Schulgesetznovellierung ganz klar positioniert. Seit Bekanntwerden erster Strukturpläne wurde diese Position bekräftigt: Im Interesse der künftigen Lehrerversorgung im gesamten Freistaat muss das künftige Landesamt für Schule und Bildung über fünf regionale Standorte in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau verfügen. Die Leiter der fünf regionalen Standorte müssen auch künftig die Entscheidungskompetenzen für Schulaufsicht und Personalverwaltung aller Schularten in ihrem Bereich innehaben. Wer die Verantwortung für die Lehrerversorgung vor Ort trägt, muss auch über die Entscheidungsbefugnisse zu deren Absicherung verfügen.
Landtagsabgeordnete, Oberbürgermeister, Beschäftigte der Schulaufsicht und Lehrkräfte unterstützten die Positionen des SLV und bekräftigten, dass eine Strukturreform mit derart weitreichenden Auswirkungen sorgfältig mit allen Betroffenen und der notwendigen Transparenz angegangen werden muss. Der Sächsische Lehrerverband dankt allen Akteuren, die sich in den zurückliegenden Wochen für den Erhalt von bewährten Strukturen im Bereich der Schulaufsicht eingesetzt haben. Am 22. und 23.08.2017 hatte der Sächsische Lehrerverband zu Dialogveranstaltungen in Bautzen und Zwickau eingeladen.