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Impfportal für Lehrkräfte freigeschaltet!

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Der Sächsische Lehrerverband begrüßt die Entscheidung der Staatsregierung, allen Lehrkräften und dem sonstigen schulischen Personal im Freistaat ein Impfangebot zu unterbreiten. Damit wurde eine wichtige Forderung des SLV erfüllt. Nun gilt es, die Impfungen schnellstmöglich durchzuführen. Sie stellen neben den verpflichtenden Coronatests einen wichtigen Baustein für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz im Schulbetrieb dar.

Eine wichtige Forderung des SLV nach mehr Gesundheitsschutz im Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen hat die Sächsische Staatsregierung nun umgesetzt: Alle Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat sowie das sonstige schulische Personal können sich gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Damit reagieren SMS und SMK auf die aktuell hohen Inzidenzwerte in Sachsen. Der SLV drängt nun auf die schnellstmögliche Umsetzung der Impfungen.

Ab sofort ist das Serviceportal zur Impfung gegen das Coronavirus in Sachsen für alle Lehrerinnen und Lehrer und das weitere Personal an Schulen freigeschaltet. Sozialministerin Petra Köpping hatte mitgeteilt, dass zusätzlicher Biontech-Impfstoff geordert wurde. Über dieses Online-Portal können Impftermine vereinbart werden.

Bei der Suche nach freien Terminen ist das Impf-Dashboard der Schweizer App COUNTEE sehr hilfreich. Über dieses Portal sind aber keine Terminvereinbarungen möglich. Dafür nutzen Sie bitte den Link oben.

Der Sächsische Lehrerverband empfiehlt allen Mitgliedern, die zeitnah geimpft werden möchten, sich sehr schnell anzumelden, weil das Impfportal in der nächsten Woche für die Priorisierungsgruppe 3 freigeschaltet werden soll. Impfungen durch Hausärzte sind ebenfalls möglich, hier empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme.

Mit Ausnahme des Hortpersonals, das in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen fällt, sind insbesondere folgende Personengruppen ab sofort impfberechtigt:

  • Lehrkräfte, Erzieher an Landesschulen, pädagogische Fachkräfte, Verwaltungspersonal an Landesschulen
  • Studienreferendare
  • Kirchliche Lehrkräfte aus Gestellungsvertrag
  • Schulverwaltungsassistenten
  • Schulassistenten
  • ausländische Lehrer und Assistenten aus dem Programmen PAD
  • Inklusionsbegleiter, Sprach- und Integrationsmittler
  • Personen aus dem Programm Teach First
  • Schulsachbearbeiter/in, Schulsekretär/in, Hausmeister, technische Assistenten
  • Schulsozialarbeiter
  • Berufs- und Studienberater
  • Personal für GTA und Trainer

Quelle: Schreiben des SMK vom 13.04.2021

Ein weiterer wichtiger Baustein für einen sicheren Schulbetrieb sind die verpflichtenden Coronatests für alle Schülerinnen und Schüler – einschließlich der Primarstufe – sowie das Personal an den Schulen. Laut SMK sollen sich Schüler und Lehrer zweimal wöchentlich selbst testen. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Menge an Testkits. Staatsminister Christian Piwarz erklärte auf einer Pressekonferenz am 30. März 2021, dass diese bis in den Mai hinein bestellt seien, aber es bleibt eine Herausforderung 1,1 bis 1,2 Millionen Tests pro Woche tatsächlich zu erhalten und zu verteilen.

Der SLV besteht weiterhin darauf, dass die Tests den Schulen regelmäßig, pünktlich und unkompliziert zur Verfügung gestellt werden müssen. Kritisch sieht der SLV das Festhalten an den Selbstbestätigungen über ein negatives Testergebnis. Dadurch darf die Testpflicht nicht umgangen werden können.

Nach Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung vom 30. März 2021 öffneten alle Schulen in Sachsen nach den Osterferien unabhängig von einem bestimmten Inzidenzwert.

Quellen: