Diplomlehrer mit einer Lehrbefähigung für ein Fach der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule erhalten gemäß des Sächsischen Besoldungsgesetzes eine Amtszulage in Höhe von 170 Euro ab Januar 2019. Diese wird zusätzlich zur Angleichungszulage der Entgeltordnung-Lehrkräfte (bis 2018: 30 Euro, ab 2019: 105 Euro) gezahlt. Wer über ein Feststellungsverfahren dem Diplomlehrer mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer gleichgestellt wurde, ist in EG 13 eingruppiert und erhält somit keine Angleichungszulage mehr.
Wer müsste einen Antrag stellen?
Ein Antrag muss nur dann gestellt werden, wenn der Beschäftigte vor dem 1.8.2015 eingestellt wurde und noch nie einen bewilligten Antrag auf Angleichungszulagen gestellt hat. Es betrifft also nur die wenigen Ein-Fach-Diplomlehrer in EG 11 ohne Angleichungszulage.
Positiver Nebeneffekt: Wer bislang die Beantragung einer Angleichungszulage innerhalb der Ausschlussfrist versäumt hatte und jetzt die Amtszulage beantragt, wird ab dem 1. Januar 2019 auch die Angleichungszulage erhalten.
Falls Sie die Auskunft erhalten, dass Sie keinen Anspruch auf eine Amtszulage haben, prüfen wir das noch einmal für Sie!
Die bearbeitbaren Antragsformulare können Sie im →Mitgliederbereich herunterladen.
Anträge auf Amtszulagen aufgrund der Änderung der Besoldungsordnung müssen bis zum 31.12.2019 gestellt werden (Ausschlussfrist) und wirken auf den 1.1.2019 zurück.
Diese Anträge sind an den zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an die →SLV-Haupt- und Bezirkspersonalräte, den SLV-Ansprechpartner an Ihrer Schule oder an die →SLV-Geschäftsstelle.
Mitglieder erhalten dort auch eine individuelle Rechtsberatung.