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Lernstandserhebungen in Klasse 2: Notwendige Maßnahme oder zusätzliche Belastung?

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Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat angeordnet, dass an allen öffentlichen Grundschulen und Förderschulen am Ende der Klassenstufe 2 erstmals verbindliche zentrale Lernstandserhebungen in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt werden. Der Sächsische Lehrerverband sieht die Tests kritisch und stellt deren Notwendigkeit infrage.

Die Lernstandserhebungen dienen der Diagnose der Basisfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler am Ende des Anfangsunterrichts. Sie sollen helfen, individuelle Unterschiede im Kompetenzniveau aufzuzeigen und entsprechende Fördermaßnahmen abzuleiten. Die Tests, die am 28. und 29. Mai 2024 stattfinden, werden nicht benotet, sondern dienen als Grundlage für Entwicklungs- und Beratungsgespräche mit den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern in Klasse 3.

Der Sächsische Lehrerverband stellt die Notwendigkeit dieser Erhebungen stark infrage. Er ist der Auffassung, dass die sächsischen Grund- und Förderschullehrer über das notwendige pädagogische Know-how verfügen, um den Leistungsstand ihrer Schülerinnen und Schüler einzuschätzen und sie entsprechend zu fördern. Die Durchführung und Auswertung der Lernstandserhebungen sind daher lediglich eine zusätzliche Belastung für die ohnehin stark beanspruchten Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen und Förderschulen.

Grundschullehrkräfte in Sachsen haben nach wie vor die höchste Unterrichtsverpflichtung im Vergleich zu anderen Schularten. Der SLV fordert deshalb nicht nur eine Absenkung der Unterrichtsverpflichtung, sondern auch eine Begrenzung der Klassengröße auf maximal 25 Schülerinnen und Schüler. Außerdem setzt er sich für die Einführung der von der Staatsregierung versprochenen Klassenleiterstunde ein.

Um exzellente Bildungsarbeit zu gewährleisten, brauchen die Schulen ausreichend vollständig ausgebildete Grund- und Förderschullehrkräfte sowie die Unterstützung durch qualifiziertes pädagogisches Personal und Assistenzkräfte. Nur so kann sichergestellt werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler die bestmögliche Förderung erhält.