Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat am 3. Dezember 2020 ein Merkblatt zum Umgang mit Mund-Nasenbedeckungen (MNB) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft an die Schulleitungen gesandt.
Darin wird zusammengefasst, in welchen Fällen auf dem Schulgelände bzw. im Unterricht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen ist bzw. nicht getragen werden muss und was bei einer Befreiung von der Tragepflicht zu beachten ist.
Außerdem ist eine Verfahrensweise bei Verstößen gegen die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasenbedeckung durch erwachsene Personen bzw. minderjährigen Schülerinnen und Schülern aufgezeigt.
Der Sächsische Lehrerverband hatte aufgrund von Berichten aus den Schulen auf klare Regelungen für den Umgang mit Maskenverweigerern gedrungen.