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Musterwidersprüche zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation

Zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation empfiehlt der SLV gemeinsam mit dem SBB Beamtenbund und Tarifunion allen Beamtinnen und Beamten Widerspruch einzulegen, auch wenn dies in den vergangenen Jahren bereits erfolgt ist. Musterformulare dafür stehen SLV-Mitgliedern im internen Bereich der Homepage zur Verfügung.

Der Rat zu diesem Vorgehen erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch den Besoldungsgesetzgeber in Sachsen mittels des 4. Dienstrechtsänderungsgesetzes versucht wurde, die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation in Sachsen wieder herzustellen und sich dadurch eine neue Situation ergeben hat.

Wie bereits informiert, bestehen aus Sicht des SBB weiter erhebliche Zweifel, ob die getroffenen Regelungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen. In den Musterwidersprüchen wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Anpassungen durch das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz nicht ausreichen, um die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation in Sachsen sicherzustellen.