Sachsen steuert auf einen Normalbetrieb an den Schulen zum Schuljahresbeginn ab dem 31.08.2020 hin, vorausgesetzt, dass die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens das wieder zulässt. In Vorbereitung auf das nächste Schuljahr sollen die Schulen für alle Fächer, Klassenstufen und Jahrgänge unter Berücksichtigung der konkreten Situation den vorrangigen Nachholbedarf bestimmen und in der Unterrichtsplanung für das neue Schuljahr berücksichtigen. Diese Planungen und Abstimmungen sollen im Wesentlichen durch die Schulleitungen und Lehrkräfte in der Vorbereitungswoche geleistet werden.
In den Sommerferien können Schulen in eigener Verantwortung freiwillige Bildungsangebote unterbreiten – freiwillig für Lehrkräfte und Schüler. Jede Schule soll eigenverantwortlich prüfen und darüber entscheiden, ob für bestimmte Schüler unter Berücksichtigung der vorangegangenen häuslichen Lernzeit und der eingeschränkten Präsenzzeiten Bedarf an gezielten und freiwilligen Bildungsangeboten besteht.
Diese Bildungsangebote können jedoch nur ergänzenden Charakter haben und ersetzen nicht den verpflichtenden Unterricht während des Schuljahres. Zudem darf der Einsatz der Lehrkräfte ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen, ebenso ist die Teilnahme für Schüler freiwillig und kostenfrei. Wenn eine Anmeldung erfolgt, ist diese dann verbindlich.
Staatsminister Christian Piwarz bittet in seinem Schreiben vom 17. Juni 2020 die Schulleiterinnen und Schulleiter der Oberschulen, der Förderschulen, der Gymnasien, der Fachoberschulen und der Beruflichen Gymnasien, ein besonderes, freiwilliges Bildungsangebot für ihre Schüler – vorzugsweise in der ersten und in der fünften Woche der Sommerferien – als schulische Veranstaltung zu schaffen, das sich an den örtlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten orientiert. Die Angebote sollen insbesondere Förder- und Übungsmöglichkeiten beinhalten, soweit möglich auch mit Bezug zu Unterrichtsinhalten des vergangenen Schuljahres.
Da im Primarbereich an Grundschulen und Förderschulen grundsätzlich ein geregelter Unterrichtsbetrieb seit dem 18.05.2020 wieder gewährleistet ist und zudem Betreuungs- und Bildungsangebote in den Ferien durch den Hort vorgehalten werden, wird hier kein schulfachlich dringlicher Bedarf für ein Angebot in den Ferien gesehen. Dies gilt wegen der Lernphasen in den Ausbildungsbetrieben bzw. der hohen Praxisanteile in den Praktikumseinrichtungen auch für die Berufsschulen, die Fachschulen und die Berufsfachschulen.
Bei der personellen Umsetzung der Bildungsangebote haben Schulleitungen zum einen die Möglichkeit, ihre Lehrkräfte im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages – auf freiwilliger Basis und in Abstimmung mit der jeweiligen Lehrkraft – einzusetzen. Zum anderen kann zusätzliches pädagogisches Personal, wie Vertretungslehrer, Senior-Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, Sozialpädagogen oder ähnliche Honorarkräfte, gebunden werden, mit dem ähnlich wie im Programm Unterrichtsversorgung verfahren wird. Auch der Einkauf von Leistungen durch einen Vertrag mit Dritten (z. B. VHS, Nachhilfe, Museen, Gedenkstätten) und die Einbeziehung von GTA ist möglich.
Die Schulleitungen können pro Schüler ein Bildungsangebot im Umfang von bis zu 18 Unterrichtsstunden (zu 45 Minuten) im Zeitraum von einer Woche planen. Die Umsetzung erfolgt klassenweise unter Einhaltung des Abstandsgebots.
Seit Bekanntwerden der Pläne zu Bildungsangeboten in den Sommerferien 2020 hat der SLV darauf gedrungen, dass der Einsatz von Lehrkräften nur auf freiwilliger Basis erfolgen darf, auch wenn in den beiden für die Angebote vorgesehenen Ferienwochen kein Urlaub geplant ist. Die Schulen sollen aufgrund ihrer eigenen Einschätzung eine verantwortungsvolle Entscheidung darüber treffen, ob überhaupt Angebote für bestimmte Schüler notwendig sind.
Die Entscheidungsträger an einer Bildungseinrichtung können durchaus zu der Einschätzung gelangen, dass individuelle Förderung auch vor bzw. nach den Sommerferien günstiger ist. Das Kompensieren von Bildungsinhalten, die im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 aus Zeitgründen nicht vermittelt werden konnten, wäre ohnehin nicht möglich, weil diese Lücken bei allen Schülern geschlossen werden müssen. Außerdem ist fragwürdig, ob genau die Schülerinnen und Schüler oder deren Elternhäuser mit den freiwilligen Bildungsangeboten erreicht werden, wo akuter Förder- bzw. Nachholbedarf besteht.
Die Bildungsangebote in den Sommerferien 2020, insbesondere die freiwillige Lehrtätigkeit in den Ferien, müssen als einmalige Maßnahme vor dem Hintergrund der außerordentlichen „Corona-Situation“ verstanden werden. Außerdem muss klargestellt sein, dass es sich um Bildungsangebote zur individuellen Förderung einzelner Schüler handelt und nicht um Betreuungsangebote, z. B. für jüngere Schüler an weiterführenden Schulen.
Quellen: Schulleiter-Schreiben des Staatsministers zur Gestaltung des Übergangs in den schulischen Regelbetrieb vom 17.06.2020, SMK: „Besondere Bildungsangebote an den sächsischen Schulen in den Sommerferien im Jahr 2020“ vom 15.06.2020