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Regionale Rückkehr zum Präsenzunterricht

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Der Sächsische Lehrerverband zeigt sich erleichtert über die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen im Freistaat und die damit verbundene Öffnung der Schulen. Ebenso wie Eltern und Schüler begrüßen Lehrkräfte die Rückkehr zum Präsenzunterricht.
Mit dem durch die Ausnahmenverordnung der Bundesregierung geregelten Wegfall der qualifizierten Selbstauskunft als Testnachweis für die Teilnahme am Schulbetrieb wurde eine wichtige Forderung des SLV erfüllt.

Sinkende Inzidenzwerte im Freistaat führen seit Mitte Mai dazu, dass Schulen allmählich zum Präsenzunterricht zurückkehren können. Das Ampel-System der Staatsregierung gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten Sachsens.
Im grünen Bereich befinden sich Städte und Landkreise mit einem Inzidenzwert unter 100. Dazu gehören aktuell neben den Kreisfreien Städten Leipzig und Dresden der Landkreis Nordsachsen und der Vogtlandkreis. In diesen Regionen findet an weiterführenden Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell und an Grund- und Förderschulen eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen statt.
Im gelben Bereich – sprich bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165 – liegen derzeitig die Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Zwickau sowie die Stadt Chemnitz. Hier ist wieder Präsenzunterricht im Wechselmodell für alle Schüler möglich.
Lediglich im Erzgebirgskreis und in Mittelsachsen sind die Schulen weiterhin geschlossen, es wird weiterhin für die meisten Klassen Distanzunterricht durchgeführt.

Neuregelungen zur Testpflicht durch Ausnahmenverordnung des Bundes

Mit dem Erlass der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung gelten seit dem 10. Mai 2021 Neuregelungen zur Testpflicht auch im Schulbereich. Demnach wird für die Teilnahme am Präsenzunterricht eine qualifizierte Selbstauskunft als Nachweis der Testung zu Hause nicht mehr akzeptiert. Der SLV begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Das Aufweichen der Testpflicht durch die Selbsttestbescheinigungen hat der SLV seit der Einführung immer wieder kritisiert.

Ausnahmen von der Testpflicht eröffnet die Bundesregelung für Geimpfte und Genesene. Lehrkräfte, schulisches Personal sowie Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, werden von der Testpflicht in der Schule befreit. Das gilt auch für Eltern; sie benötigen für den Zutritt zur Schule keinen negativen Testnachweis mehr.

Staatsministerin Petra Köpping stellt weitere Lockerungen bei der Testpflicht in Aussicht. So soll der negative Testnachweis für Eltern generell wegfallen, wenn sie ihre Kinder im Außenbereich von Schulen abgeben oder abholen. Bisher gilt diese Regelung nur für Kitas.