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Sächsischer Datenschutzbeauftragter antwortet auf Anfrage des SLV

Der Sächsische Lehrerverband hat Ende Oktober gegenüber dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten datenschutzrechtliche Bedenken zur AfD-Plattform „LehrerSOS“ angezeigt und um Prüfung des Sachverhalts gebeten. Mit diesem Portal können Schüler bzw. deren Eltern Informationen über Lehrkräfte und deren Unterricht an die AfD übermitteln.

In seiner Antwort schreibt der Datenschutzbeauftragte: „(…) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Bereich gelten die Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes, §2 Abs. 2 SächsDSG. Eine Verarbeitung ist danach aufgrund einer Rechtsvorschrift oder auf Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen zulässig (…) Hinsichtlich der Verarbeitung der Daten, die die AfD-Fraktion über das Kontaktformular erhebt, stehen den Betroffenen (…) [folgende] Rechte (…) zu (….): das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten (§18), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (§19), das Recht auf Löschung (§20), das Recht auf Sperrung (§21) und das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen (§22). Diese Rechte können gegenüber der verantwortlichen Stelle, also der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, geltend gemacht werden. In Streitfällen kann die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die AfD-Fraktion gerichtlich überprüft werden, den Rechtsweg müssten die Betroffenen selbst beschreiten.“

Die einzelne Lehrerin und der einzelne Lehrer können sich also bei eventuellen Bedenken selbst an die AfD-Fraktion wenden. Zu beachten ist dabei: Eine vorsorgliche Abfrage bzw. ein vorsorglicher Widerspruch führen dazu, dass man seine personenbezogenen Daten der AfD erst recht preisgibt.

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