- Sächsische Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 21. September 2021 | gültig vom 23. September bis 20. Oktober 2021
In den sächsischen Schulen findet auch weiterhin inzidenzunabhängiger Präsenzunterricht statt, flächendeckende Schul- und Kita-Schließungen sind nicht vorgesehen. Zu Einschränkungen im Regelbetrieb soll es erst bei Erreichen der sogenannten Überlastungsstufe in den Krankenhäusern kommen. Das ist in Sachsen dann der Fall, wenn mindestens 1.300 Krankenhausbetten auf den Normalstationen oder 420 Betten der Intensivstationen mit an Covid-19-Erkrankten belegt sind.
An den Corona-Schutzmaßnahmen in den Schulen hält der Freistaat fest. Schüler und Schulpersonal müssen sich weiterhin zweimal wöchentlich testen. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 10, ist nur noch ein Test pro Woche erforderlich. Von der Testpflicht befreit sind die Teilnehmenden an Schulkonferenzen, auch für Elterngespräche, die in der Schule stattfinden, ist kein Testnachweis notwendig. Für vollständig Geimpfte und von einer Corona-Erkrankung Genesene sind die Testungen ebenfalls nicht verpflichtend, sie können aber trotzdem in Anspruch genommen werden.
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 müssen Schüler der weiterführenden Schulen und Lehrkräfte auch im Unterricht eine Maske tragen. Schüler der Primarstufe an Grund- und Förderschulen bleiben davon befreit. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz stabil den Schwellenwert von 35, entfällt die Pflicht für Schüler, Schul- und Hortpersonal.
Es besteht weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler eine Schulbesuchspflicht. Masken- und Testverweigerer unter Lehrern und Schülern dürfen die Schule nicht betreten. Für Letztere müssen keine Aufgaben für das häusliche Lernen von der Schule bereitgestellt werden.