Der SLV kritisiert die fehlenden Corona-Selbsttests bei den geplanten Schulöffnungen scharf. Daraus resultiert die Aussetzung der Testpflicht für alle Personen im Schulalltag. Der SLV sieht gerade in der Testpflicht einen wichtigen Baustein für den Gesundheitsschutz und damit eine wesentliche Gelingensbedingung der Schulöffnungen. Auch die Anwendung der sogenannten „Hotspotregelung“ auf den Schulbetrieb im Landkreis Nordsachsen wird im SLV kritisch gesehen.
Zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes für alle Klassen der weiterführenden Schulen hatte das Kultusministerium verpflichtende Coronatests für Schüler und Lehrkräfte in Aussicht gestellt. Nach heutigem Erkenntnisstand können Selbsttests nicht durchgeführt werden, da die notwendigen Testkits für die Schulen fehlen. Einen festen Termin der Verfügbarkeit kann das SMK derzeit nicht garantieren.
Somit bleibt es vorerst bei den freiwilligen Coronatests, die meist von externem, geschultem Personal durchgeführt werden. Infolge der Freiwilligkeit wird die tatsächliche Infektionslage in einer Einrichtung aber nicht adäquat abgebildet. Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 nach Informationen des SLV solange nicht getestet werden, wie keine ausreichenden Tests verfügbar sind. In der Praxis bedeutet dies, dass wieder bedeutend mehr Schüler ohne ein negatives Testergebnis an den Schulen und in der Schülerbeförderung aufeinandertreffen werden.
Doreen Stockmann vom Vorstand des SLV sieht darin einen eklatanten Verstoß gegen die allgemeinen Corona-Auflagen zur Eindämmung der Pandemie und kritisiert die angedachten Öffnungen der Schulen für die weiterführenden Klassen ab kommendem Montag unter den aktuellen Voraussetzungen scharf: „Wir sehen unsere Lehrerinnen und Lehrer sowie das gesamte an Schulen tätige Personal durch unseren Arbeitgeber nicht ausreichend geschützt!“.
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung sieht eine Schließung von Schulen und Kitas vor, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb eines Landkreises oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd überschritten wird. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung erlaubt Ausnahmen von dieser automatischen Schließungsregelung, wenn es einen konkreten Hotspot in dem Landkreis/der kreisfreien Stadt gibt, der mit dem Infektionsgeschehen an Schule und Kitas nicht zusammenhängt oder sich abzeichnet, dass die Infektionszahl sinkt.
Im Landkreis Nordsachsen übersteigen derzeit drei von sechs Sozialregionen diese rote Linie: Eilenburg und umliegende Gemeinden (221), Torgau und umliegende Gemeinden (114) sowie Delitzsch und umliegende Gemeinden (104). Deshalb wird die Anwendung der Ausnahmenregelung im SLV kritisch gesehen. „Eine derartige Aufweichung der Beschlüsse aus der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, wie sie bereits bei Schulen und Kitas im Landkreis Nordsachsen Anwendung gefunden hat, lässt sich nicht nachvollziehen“, sagt Jens Nelle, Regionalverantwortlicher Leipzig und stellvertretender SLV-Landesvorsitzender.