Während die Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) in Sachsen offiziell anerkannt ist und entsprechende Nachteilsausgleiche sowie Fördermaßnahmen vorgesehen sind, gilt das für Dyskalkulie bislang nicht. Betroffene Schülerinnen und Schüler erhalten daher keine systematische Unterstützung. Eltern müssen die Diagnose und notwendige Förderung meist selbst organisieren und oft auch privat finanzieren. Das führt zu Ungleichbehandlung und belastet Familien zusätzlich.
Das sächsische Kultusministerium stellt lediglich eine Handlungsempfehlung auf seiner Website bereit. Diese kann jedoch keine Verwaltungsvorschrift ersetzen, die den Schulen verbindliche Vorgaben macht. Ohne klare Rechtsgrundlage bleibt Kindern mit Rechenschwäche der Zugang zu Nachteilsausgleich und gezielter Förderung verwehrt.
Im Jahr 2025 hat der Sächsische Landtag das Thema aufgegriffen. Im Juni wurde eine Petition betroffener Eltern behandelt, Ende August fand eine Expertenanhörung statt. Zudem liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) vor, der Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche anerkennen will. Ziel ist es, gleiche Rechte wie bei LRS zu schaffen – mit Nachteilsausgleichen bei Prüfungen und staatlich finanzierter Förderung.
Eltern, Lehrkräfte und Initiativen sind sich einig: Kinder mit Dyskalkulie dürfen nicht länger benachteiligt werden. Sie fordern Nachteilsausgleiche wie zusätzliche Arbeitszeit oder den Einsatz von Hilfsmitteln. Auch die Notengebung müsse angepasst werden, solange eine Förderung noch nicht greifen kann. Zudem verlangen die Eltern, dass der Freistaat die Kosten für Lerntherapien übernimmt, damit alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Familien gefördert werden.
Ohne gezielte Hilfe haben Kinder mit Dyskalkulie in Sachsen schlechtere Chancen auf einen erfolgreichen Schulabschluss. Sie leiden häufig unter Misserfolgen, die das Selbstwertgefühl stark beeinträchtigen. Schon 2022 hatte der VBE gewarnt, dass solche negativen Erfahrungen langfristige psychische Belastungen hinterlassen können.
Der SLV unterstützt die Forderung, Dyskalkulie schulrechtlich der LRS gleichzustellen. Nur so erhalten Kinder den Schutz und die Förderung, die sie brauchen.
Der politische Druck wächst. Nun ist es Aufgabe des Kultusministeriums und des Landtags, verbindliche Regelungen zu schaffen, die Kindern mit Dyskalkulie faire Chancen ermöglichen.