Im Januar hat die geplante Verbeamtung der Lehrkräfte in Sachsen begonnen. In den Wochen zuvor erreichten den SLV immer wieder Anfragen verunsicherter Lehrerinnen und Lehrer, die angesichts ihrer bevorstehenden Verbeamtung wissen wollten, ob sie danach überhaupt noch Mitglied im Sächsischen Lehrerverband sein dürften.
Die klare Antwort lautet: Ja! Gemeinsam sind wir stark!
Laut § 52 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) haben Beamtinnen und Beamte genauso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht, sich in Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammenzuschließen. Außerdem dürfen sie wegen Betätigung für ihre Gewerkschaft oder ihren Berufsverband nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden. Darüber hinaus ist in § 92 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) geregelt, dass Beamtinnen und Beamte ihre Gewerkschaft oder ihren Berufsverband mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragen können.
Während andere sächsische Gewerkschaften die Verbeamtung von Lehrkräften in der Vergangenheit und Gegenwart ablehnen, war es der Sächsische Lehrerverband, der sich seit seiner Gründung 1990 zum Beamtenstatus für Lehrkräfte bekannte und im Zuge der Entstehung des Handlungsprogramms stets die Untrennbarkeit von Verbeamtung und wertschätzenden Maßnahmen für die erfahrene Lehrergeneration forderte.
Der Sächsische Lehrerverband ist mit dem dbb beamtenbund und tarifunion, seiner Spitzengewerkschaft für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die tariffähige Lehrergewerkschaft für tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte.
Beide Gruppen dürfen und müssen sich gewerkschaftlich organisieren, um gemeinsam für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Viele Probleme sind hierbei völlig unabhängig vom Status und betreffen alle. Daher können wir unsere Ziele nur gemeinsam mit ALLEN Lehrkräften erreichen. Ein starker SLV ist der Garant für eine wirksame Interessenvertretung.
Der Sächsische Lehrerverband ist die Gewerkschaft für alle Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen!