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Umsetzung des Masernschutzgesetzes ab dem 1. März 2020

Bild von Angelo Esslinger auf Pixabay

Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) ist seit dem 1. März 2020 in Kraft.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schulleitung einen Nachweis über eine Masernschutzimpfung, Masernimmunität oder Kontraindikation (Vorliegen medizinischer Gründe, die gegen eine Impfung sprechen) erbringen müssen. Gleiches gilt für Beschäftigte an der Schule, die nach 1970 geboren sind, d. h. für Lehrkräfte, Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Praktikantinnen und Praktikanten, technisches Personal, Externe, Ehrenamtliche und Honorarkräfte, die regelmäßig an der Schule tätig sind.

Wer ohne entsprechenden Nachweis an der Schule erscheint, dem wird der Zutritt untersagt. Außerdem hat die Schulleitung eine Meldung an das Gesundheitsamt vorzunehmen.

Fristen für die Prüfung des Masernschutzes

Für diejenigen, die bereits vor dem 01.03. an der Schule oder einer anderen Einrichtung im Dienst des Freistaates Sachsen beschäftigt waren oder nach dem 01.03. an die Schule versetzt oder abgeordnet werden, endet die Nachweispflicht am 31.07.2021.

Für alle, die ab dem 01.03.2020 erstmals in den Schuldienst des Freistaates Sachsen eintreten, ist die Prüfung des Masernschutzes vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.

Für zukünftige, neu einzustellende Lehrkräfte und Studienreferendare werden entsprechende Hinweise zum Nachweis des Masernschutzes in die Stellenausschreibung mit aufgenommen.

Bei Studienreferendaren und neu eingestellten Lehrkräften, die ab dem 01.03.2020 ihre Stelle im sächsischen Schuldienst antreten, wird der Impfstatus vorab durch das personalführende Referat des Landesamtes für Schule und Bildung geprüft. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung, die der Schulleitung vorzuzeigen ist.

Weiterführende Informationen gibt es beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus in der FAQ-Liste, auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums, unter www.masernschutz.de sowie unter www.kita-bildungsserver.de/recht/gesetze/informationen-zum-masernschutzgesetz für den Kita-Bereich.