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Verbeamtung grundständig ausgebildeter Lehrkräfte in Sachsen

Mann vor Laptop Schulportal

Nachdem die zukünftige Verbeamtung von Lehrkräften bis zum 42. Lebensjahr mit dem „Handlungsprogramm zur nachhaltigen Sicherung der schulischen Bildung im Freistaat Sachsen“ am 9. März von der Sächsischen Staatregierung beschlossen wurde, ist nunmehr eine Antragstellung möglich.

Ab 07.08.2018 stellt das Landesamt für Schule und Bildung sämtliche Dokumente und den personifizierten Antrag für alle grundständig ausgebildeten Lehrkräfte, die bis einschließlich 31.12.2018 das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und damit die altersmäßigen Voraussetzungen einer Verbeamtung erfüllen, im Schulportal bereit.

Für die Antragstellung benötigen die Lehrkräfte einen Zugang zum Schulportal. Die Schulleiter sind vom Landesamt für Schule und Bildung dazu aufgefordert, die betroffenen Lehrkräfte über den Verfahrensweg zu informieren und gegebenenfalls die hierfür noch erforderlichen Freischaltungen im Schulportal vorzunehmen.

Allgemeine Hinweise zum Verbeamtungsverfahren finden sich auch auf der Website des SMK.

Bitte beachten Sie, dass für eine schnellstmögliche Bearbeitung der Antrag auf Verbeamtung online bis zum 31.08.2018 erfolgen muss. Eine spätere Antragstellung ist zwar möglich, führt aber zu einer späteren Verbeamtung!

Gern beraten wir Sie und beantworten Ihre Fragen. Rufen Sie uns an unter 0351 839220 oder schicken Sie eine E-Mail an kontakt@slv-gewerkschaft.de.

Weiterführende Informationen finden unsere Mitglieder im internen Bereich .

PDF-Download:
Auszug aus dem Schreiben des LaSuB an alle Lehrkräfte