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100 Jahre Grundschule

S. Hofschlaeger /pixelio.de

Am 31. Juli 2019 feiert die Grundschule ihren 100. Geburtstag. Mit der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung am 31. Juli 1919 wurde die Grundschule von Klasse 1 bis 4 als obligatorische Schule für alle Kinder erstmals festgeschrieben. Es enthob die Kirche von der obersten Schulaufsicht, schaffte Privatschulen ab und führte die allgemeine schulgeldfreie Volksschule mit vierjähriger Grundschulzeit ein. In diesen Schulen wurde der Frontalunterricht abgeschafft, die Tisch- und Sitzordnung aufgelockert. Mädchen und Jungen sollten zusammen unterrichtet werden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg knüpfte man in den Ländern der BRD nach kurzer Zeit an die Weimarer Konstruktion wieder an. In Ostdeutschland wurde nach der achtjährigen Einheitsschule später die zehnjährige „Polytechnische Oberschule“ eingeführt, die die vierjährige Unterstufe einschloss.
Nach der Wiedervereinigung nahm man auch in den ostdeutschen Ländern die Grundschule in die Schulstruktur auf. Seitdem werden Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs deutschlandweit in der Grundschule gemeinsam vier Jahre unterrichtet (außer in Brandenburg und Berlin, dort sind es sechs Jahre).

„Trotz des gleichen Alters ist es für die Lehrkräfte der Grundschule eine große Herausforderung, die Kinder in ihrer Unterschiedlichkeit anzunehmen und entsprechend ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten individuell zu fördern und zu fordern. Am Ende der Grundschulzeit sollen die Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Rüstzeug ausgestattet sein, um ihren Weg in den weiterführenden Schulen erfolgreich meistern zu können“, konstatiert Katlen Worotnik, Fachverbandsvorsitzende Grundschulen.

Diese Leistung, Schülerinnen und Schüler auf ihren künftigen Lebensweg vorzubereiten, muss entsprechend honoriert werden. Darum gibt es auch keine plausible Begründung, Lehrkräfte an Grundschulen schlechter zu bezahlen als Lehrerinnen und Lehrer anderer Schularten. Während es in Sachsen seit Januar 2019 gelungen ist, für alle Schularten das Eingangsamt A 13 in der Besoldungsordnung festzuschreiben, ist die Grundschule in den meisten anderen Bundesländern immer noch unterfinanziert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.