Das neue Sächsische Reisekostengesetz ist am 10. Juni 2023 in Kraft getreten. Damit wird eine jahrelange Forderung des SBB und seiner Mitgliedsgewerkschaften umgesetzt.
Bei triftigen Gründen gibt es nun 0,35 Euro pro Kilometer, bei Mitnahme weiterer Personen 0,04 Euro dazu.
Das Tagegeld nach § 9 Absatz 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beträgt:
- 28 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist,
- jeweils 14 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet,
- 14 Euro für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als acht Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist;
- beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 14 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als acht Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.
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