Wer genau ist betroffen?
Fachlehrer an Förderschulen mit abgeschlossener Ausbildung als
- Fachlehrer an Förderschulen für geistig Behinderte und Körperbehinderte
- Fachlehrer im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Diese Lehrkräfte werden durch die Änderung der Besoldungsordnung (A 11) zum 1.1.2019 in EG 10 eingruppiert und erhalten eine Angleichungszulage.
Wenn diese Lehrkräfte bereits in EG 10 eingruppiert sind, ändert sich die Entgeltgruppe nicht.
Wer müsste einen Antrag stellen?
Ein Antrag muss nur dann gestellt werden, wenn der Beschäftigte vor dem 1.8.2015 eingestellt wurde.
Ein Antrag auf Angleichungszulage wäre nur dann erforderlich, wenn der Beschäftigte noch nie einen bewilligten Antrag auf eine Angleichungszulage oder Höhergruppierung gestellt hat.
Ein Antrag auf Höhergruppierung wäre nur dann erforderlich, wenn der Beschäftigte unterhalb der EG 10 eingruppiert ist.
Anträge auf Höhergruppierung ggf. mit Angleichungszulagen und Amtszulagen augrund der Änderung der Besoldungsordnung zum 1.1.2019 müssen bis zum 31.12.2019 gestellt werden (Ausschlussfrist) und wirken auf den 1.1.2019 zurück.
Diese Anträge sind an den zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Die bearbeitbaren Antragsformulare können Sie im →Mitgliederbereich herunterladen.
Der Sächsische Lehrerverband macht sich auch weiterhin für die Gleichstellung benachteiligter Gruppen von Lehrkräften stark! Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an die →SLV-Haupt- und Bezirkspersonalräte, den SLV-Ansprechpartner an Ihrer Schule oder an die →SLV-Geschäftsstelle. Mitglieder erhalten dort auch eine individuelle Rechtsberatung.