Lehrkräfte, die zu Beginn des Jahres als Tarifbeschäftigte tätig waren, aber mittlerweile verbeamtet wurden oder aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, hatten ihr Monatsentgelt ohne die Tariferhöhung zum 1. Januar 2019 erhalten.
Während für alle anderen Tarifbeschäftigten die Nachzahlung automatisch erfolgt (vermutlich im Sommer 2019), müssen diese Personengruppen einen Antrag auf Nachzahlung der Tariferhöhung an ihre Bezügestelle richten. Das betrifft also die Differenz zwischen dem Entgeltniveau des Jahres 2018 und dem erhöhten Entgeltniveau ab 1. Januar 2019, ggf. einschließlich noch nicht berücksichtigter Höhergruppierung.
Wer müsste einen Antrag stellen?
- verbeamtete Lehrkräfte, die im Jahr 2019 noch Bezüge als Tarifbeschäftigte erhalten haben
- Lehrkräfte, die vor der Nachzahlung der Tariferhöhung im Jahr 2019 aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, z. B. Rentner
Diese Anträge sind bis zum 30. September 2019 an das zuständige Landesamt für Steuern und Finanzen (Bezügestelle) zu richten, unter Angabe der Sachbearbeiter- und Personalnummer.
Die bearbeitbaren Antragsformulare können Sie im →Mitgliederbereich herunterladen.
Ein Muster-Formular zur Ansicht finden Sie →hier.
Wir informieren und beraten Mitglieder auch ganz individuell.
Fragen beantworten die SLV-Haupt- und Bezirkspersonalräte oder die Rechtsanwältin des SLV (Tel.: 0351 8392217; E-Mail schreiben).