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Aufwertung des Lehrerberufs in Sachsen

Mit der Verabschiedung des Artikelgesetzes zur Umsetzung des Handlungsprogramms setzt die Regierungskoalition ein eindeutiges politisches Zeichen und übernimmt Verantwortung für eine bessere Lehrerversorgung im Freistaat. Der Sächsische Lehrerverband sieht mit dem Handlungsprogramm viele seiner langjährigen Forderungen erfüllt und wertet es als einen wichtigen Schritt zur Aufwertung des Lehrerberufs in Sachsen.

Seit seiner Gründung 1990 hat sich der SLV zum Beamtenstatus für Lehrkräfte bekannt. Die mit dem Handlungsprogramm geplante Verbeamtung von Lehrkräften stößt erwartungsgemäß auf große Resonanz. Das verdeutlichen die hohen Zahlen bei der Antragstellung, die parallel zum Gesetzgebungsverfahren begonnen hat. Die Verbeamtung von Lehrkräften sendet bereits im Vorfeld ein starkes Signal an den Berufsnachwuchs.

Insgesamt erhöht der Freistaat Sachsen mit der Umsetzung des Handlungsprogramms seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Bundesländern. Im bundesweiten Kampf um den Berufsnachwuchs und gut ausgebildete Lehrkräfte ist Sachsen gut aufgestellt. Neben der Verbeamtung trägt auch die verbesserte Eingruppierung der Grundschullehrkräfte in die Entgeltgruppe 13 dazu bei. Sie erhalten nun eine verdiente Würdigung ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.

Im Zuge der Entstehung des Handlungsprogramms forderte der Sächsische Lehrerverband stets die Untrennbarkeit von Verbeamtung und ausgleichenden Maßnahmen für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte. Das Beförderungsamt EG 13 plus Zulage bedeutet eine Besserstellung zu tarifbeschäftigten Kollegen in anderen Bundesländern und mindert die Nettolücke zu den künftigen Beamten, kann sie aber nicht kompensieren. Außerdem kritisiert der SLV, dass die Zulage nicht für Tarifbeschäftigte gezahlt wird, die höher als in die EG 13 eingruppiert sind. Weitere Maßnahmen zur Annäherung an den Beamtenbereich sind langfristig notwendig. Als effektivste Maßnahme zur Besserstellung der Tarifbeschäftigten sieht der SLV weiterhin die Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Betriebsrente VBL durch den Freistaat Sachsen. Er wird diese Forderung auch künftig in die politische Diskussion einbringen.

Handlungsbedarf besteht ebenfalls noch bei den Höhergruppierungsmöglichkeiten nach EG 14. Hier wird sich der SLV auch weiterhin für eine höhere Zahl an Beförderungsstellen einsetzen. Außerdem fordert der Sächsische Lehrerverband, dass die Schulen für die ab 2020 zur Verfügung stehenden EG-14-Stellen selbst Aufgaben benennen können und Beurteilungsverfahren nicht für alle Lehrkräfte, sondern nur für die Bewerber durchgeführt werden.

Mit der Verbeamtung, einer Zulage für tarifbeschäftigte Lehrkräfte in EG 13, den Beförderungsmöglichkeiten nach EG 14, der Höhergruppierung von Grundschullehrern in die Entgeltgruppe 13 und weiteren Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung des Lehrerberufs im Freistaat Sachsen gelungen, der einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um den begehrten Lehrernachwuchs darstellt.

Der SLV begrüßt die zügige Umsetzung des Handlungsprogramms und sieht mit der Vorbereitung von Maßnahmen parallel zum Gesetzgebungsverfahren eine neue Qualität der Herangehensweise des Kultusministeriums und des Landesamtes für Schule und Bildung.