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Ausgewählte Inhalte in der näheren Betrachtung

Das „Handlungsprogramm zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ der Staatsregierung vom 9. März 2018 sendet ein starkes Signal an den Berufsnachwuchs und enthält die Umsetzung zahlreicher wichtiger Forderungen des SLV. Im Detail betrachtet stellt jede der enthaltenen Maßnahmen eine Verbesserung dar, die ganz bestimmte Gruppen von Lehrkräften unmittelbar betreffen.

Eingruppierung der Grundschullehrkräfte sowie der Grundschullehrer an anderen Schularten in EG 13 bzw. A 13

Die verbesserte Eingruppierung der Grundschullehrer war eine wichtige Forderung des Sächsischen Lehrerverbandes genauso wie Höhergruppierungsmöglichkeiten in allen Schularten. Mit der Eingruppierung aller Grundschullehrer in die Entgeltgruppe 13 bzw. Besoldungsgruppe A 13 hat Sachsen im bundesweiten Vergleich ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal. Das schließt ausdrücklich Lehrkräfte mit der Ausbildung als Lehrer für untere Klassen nach dem Recht der ehemaligen DDR ein. Außerdem sollen auch alle Lehrkräfte mit Grundschullehrerausbildung, die an anderen Schularten tätig sind, höhergruppiert werden. Gegenüber dem Sächsischen Lehrerverband hatte Kultusminister Christian Piwarz immer bestätigt, dass natürlich auch die Grundschullehrer mit DDR-Ausbildung nach Entgeltgruppe 13 höhergruppiert werden sollen.
Gegen eine Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung, die kurzzeitig als „Gegenleistung“ diskutiert wurde, hatte der Sächsische Lehrerverband erfolgreich interveniert. Der SLV hebt hervor, dass die Höhergruppierung aller Grundschullehrer und weiterer Gruppen von Lehrkräften auch ohne einen „sächsischen Tarifvertrag“ erreicht wurde. Die Tarifbindung an den Flächentarifvertrag TV-L und eine gleichzeitige Umsetzung der politischen Entscheidungen zu verbesserten Eingruppierungen in Sachsen ist gelungen.

Beförderungsstellen für tarifbeschäftigte Lehrer

Die am 5. Oktober 2018 verkündete Schaffung eines Beförderungsamtes für tarifbeschäftigte Lehrkräfte nach „EG 13 plus Zulage“ ist ein weiterer, wichtiger Baustein des Handlungsprogramms der Staatsregierung und ein Signal an die erfahrene Lehrergeneration.
Zusätzlich zu bereits bekannten Vorhaben, soll eine Zulage zur Besoldungsgruppe A 13 („A 13 Z“) in Höhe von 170 Euro im Beamtenrecht (Besoldungsordnung) geschaffen werden. Die dazugehörenden Haushaltstellen in Form von EG-13-Z-Stellen wären aber nur für Tarifbeschäftigte zugängig. Diese Konstellation ist nachhaltig, d.h. eine derartige beamtenrechtliche Zulage soll unbefristet gewährt werden, ist rentenwirksam und hat Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung.
Angestellte Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, die in EG 13 eingruppiert sind bzw. künftig in EG 13 eingruppiert werden, erhalten nach den Plänen der Regierungskoalition ab 2019 eine monatliche Zulage von 170 Euro. Grundschullehrer steigen in 2019 zunächst von EG 11 in EG 13 auf und werden nach Ablauf einer vorgeschriebenen Mindestwartezeit von einem Jahr ab 2020 auch die EG 13 plus Zulage erhalten.

Eine Gehaltsgruppe EG-13-Z bedeutet eine Besserstellung zu tarifbeschäftigten Lehrkräften in anderen Bundesländern. Sie mindert die Nettolücke zu den künftigen Beamten, kann sie aber nicht kompensieren. Weitere Maßnahmen zur Annäherung an den Beamtenbereich waren mit dem Finanzvolumen dieses Handlungsprogramms nicht möglich. Der Sächsische Lehrerverband sieht darin eine langfristige Aufgabe, die sowohl im Rahmen von Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), aber auch durch politische Entscheidungen in Sachsen gelöst werden muss.

Die bereits im März verkündeten Höhergruppierungsmöglichkeiten nach EG 14 sollen ab 2020 ausgebracht und an besondere Aufgaben gebunden werden. Hier erwartet der Sächsische Lehrerverband, dass die Schulen für die zur Verfügung stehenden EG-14-Stellen selbst Aufgaben benennen können und keine Beurteilungsverfahren für alle Lehrkräfte, sondern nur für die Bewerber durchgeführt werden.

Durch das Ausbringen des Eingangsamtes A 13 für Lehrkräfte an Oberschulen im Jahr 2017 wurde eine Eingruppierung dieser Lehrer erreicht, die im bundesweiten Vergleich wettbewerbsfähig ist. Die nun vorgesehenen funktionslosen Höhergruppierungsmöglichkeiten an Oberschulen und auch Förderschulen sind deutschlandweit beispiellos, an Gymnasien und Beruflichen Schulen zumindest im Osten Deutschlands. In diesem Kontext war es ein wichtiges Signal, dass die Staatsregierung die Diplomlehrer mit DDR-Ausbildung in allen Schularten den Kollegen mit „neuer“ Lehrerausbildung gleichstellt. Beispielsweise sollen alle Ein-Fach-Lehrer fortan ohne Hospitation die Entgeltgruppe 13 erreichen können.

Der Sächsische Lehrerverband sieht im Programm der Staatsregierung, dass Gerechtigkeitslücken für bestimmte Beschäftigtengruppen geschlossen werden, so zum Beispiel für Ein-Fach-Lehrer und Fachlehrer an Beruflichen Schulen.

Verstetigung der Lehrerausbildung in Chemnitz

Der Sächsische Lehrerverband begrüßt ausdrücklich die weitere Stärkung der Lehramtsausbildung in Sachsen. Insbesondere die Verstetigung der Grundschullehrerausbildung in Chemnitz, die mindestens bis 2030 und wahrscheinlich auch darüber hinaus gesichert ist, war eine wichtige Forderung des SLV.

Im Interesse einer flächendeckenden Unterrichtsversorgung fordert der Sächsische Lehrerverband weiterhin die Ausweitung der Lehrerausbildung an der TU Chemnitz, vor allem auf Oberschulen und Berufliche Schulen.

Verbeamtung von Lehrkräften

Rückkehrwillige Lehrkräfte aus anderen Bundesländern können bereits zum 1. August 2018 ihren Beamtenstatus behalten. Neu einzustellende Lehrkräfte mit grundständiger Ausbildung werden in Sachsen ab 1. Januar 2019 verbeamtet, so der Plan der Staatsregierung. Gleichzeitig wird grundständig ausgebildeten Lehrkräften, die bereits jetzt im Schuldienst tätig sind, bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (bisher 47 Jahre) die Möglichkeit eröffnet, sich ebenfalls verbeamten zu lassen. Das wird selbstverständlich auch für die Lehrkräfte möglich sein, die sich bereit erklärt haben, in einer Schulart tätig zu sein, die ihrer Ausbildung entspricht. Zum jetzigen Stand (November 2018) muss der entsprechende Gesetzentwurf noch vom Landtag verabschiedet werden.

Die persönliche Entscheidung zur Verbeamtung setzt stets die Abwägung einer Vielzahl individueller Gegebenheiten voraus. Derzeitig bietet der Sächsische Lehrerverband Mitgliedern und Nichtmitgliedern, die vor dieser Entscheidung stehen, Informationsveranstaltungen an unterschiedlichen Orten in Sachsen an. SLV-Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, sich individuell dazu beraten zu lassen.

Arbeitserleichterungen

Die Ende Juni 2018 angekündigten Entlastungen, auf die sich das Kultusministerium und der Lehrerhauptpersonalrat zuvor geeinigt hatten, können nur ein Anfang sein. Denn es wurden aufgrund der Personalsituation nur solche Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die das Arbeitsvermögen nicht reduzieren. Außerdem wird es von den einzelnen Schulen und nicht zuletzt der Führungsqualität der Schulleitung abhängen, welche Entlastungen wie und in welchem Umfang greifen. Die Lehrerpersonalräte an den Schulen werden diesen Prozess im Interesse der Kolleginnen und Kollegen begleiten.