Häusliche Lernzeit ist Unterrichtszeit. Die Gestaltung der häuslichen Lernzeit liegt in der Verantwortung der Schulen. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer behalten gemeinsam mit den Fachlehrkräften im Blick, dass das häusliche Lernen angemessen bleibt und der in den Stundentafeln für diese Fächer und Lernfelder ausgewiesenen Wochenstundenanzahl entspricht.
Der Unterricht in Form häuslicher Lernzeit orientiert sich grundsätzlich weiter an den Lehrplaninhalten. Dabei geht es aber nicht darum, diese vollumfänglich zu erfüllen. Die Spezifik des häuslichen Lernens lässt häufig nur ein geringeres Lerntempo gegenüber dem Präsenzunterricht zu. Als Grundlage für die weitere Unterrichtung ist deshalb nach der Rückkehr in den Präsenzunterricht der individuelle Lernstand zu erheben.
Eine weitergehende Überprüfung von Lehrplaninhalten kann erst in Betrachtung der gesamten Ausfallzeiten erfolgen. Das wird vom SMK prozessbegleitend umgesetzt mit Auswirkungen auf das Schuljahr 2021/2022. Insbesondere im Hinblick auf die Abitur- und Abschlussprüfungen im Schuljahr 2021/22 werden rechtzeitig Themen bekanntgegeben, die nicht Schwerpunkt der schriftlichen Prüfungen sein werden.
Gestaltung der häuslichen Lernzeit
Verlässliche Strukturen (z. B. Wochenplan/Tagesplan) und Verbindlichkeit sichern
Bei der Organisation häuslicher Lernzeit ist die Abstimmung und Information über grundsätzliche pädagogische Fragen besonders wichtig. Dazu gehören Umfang und Fristsetzung, mit der Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur Bearbeitung inklusive angemessenen Feedbacks erhalten, Absprachen zur Festlegung relevanter Kommunikationswege gegenüber Schülern und Eltern sowie das Angebot von Präsenz-Sprechzeiten.
Regelmäßige und transparente Kommunikation der Lehrkräfte mit Schülerinnen und Schülern, der Lerngruppe, den Eltern
Lehrkräfte sind für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Erziehungsberechtigten zu festgelegten Zeiten erreichbar und fördern auch den Kontakt der Schülerinnen und Schüler untereinander. Die Kommunikation in der Schulgemeinschaft ist in Eigenverantwortung der jeweiligen Schule zu gewährleisten. Für die Fälle, bei denen kein verlässlicher Internetzugang zur Verfügung steht, sind regelmäßige Absprachen, Aufgabenübermittlungen und Rückmeldungen auf anderen Kommunikationswegen zu sichern.
Standards für das pädagogische Handeln abstimmen sowie Gestaltungsspielräume und Methodenvielfalt sicherstellen
Die Lehrkräfte entscheiden je nach konkretem Lernziel, welche Unterrichtsmethoden (z. B. Erklärvideos oder Aufgabenstellungen für Gruppen- und Partnerarbeit) zum Einsatz kommen. Sie entscheiden, in welchem Umfang neben digitalen Medien auch analoges Unterrichtsmaterial (wie z. B. Schulbücher, Arbeitshefte oder Arbeitsblätter) verwendet wird.
Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler beim selbstgesteuerten Lernen.
Die konkrete didaktische Gestaltung der häuslichen Lernzeit liegt in der Verantwortung des jeweiligen Fachlehrers.
→Siehe auch „Digitale Lernangebote nutzen“
Auswahl von Kompetenzerwartungen und systematischer Einsatz geeigneter Werkzeuge zum Lernen und Kommunizieren.
Wie im Präsenzunterricht, so steht auch beim Distanzunterricht das Lernen im Vordergrund, nicht Apps und Geräte. Innerhalb der Schule sowie der Klasse sind die verwendeten digitalen und analogen Werkzeuge sowie die Kommunikationswege klar benannt. Dabei werden die häuslichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Unterrichtsgestaltung soll sich aber mit Blick auf das jeweils schon Vermittelte weiterhin an den Lehrplänen und den Bildungsstandards orientieren. Dabei sind die Aspekte Wissenserwerb, Kompetenzerwerb und Werteorientierung angemessen zu berücksichtigen. Einschränkungen bei der Lehrplanumsetzung betreffen dabei sowohl inhaltliche Themen als auch die geforderte Behandlungstiefe.
Anforderungen an die Aufgabenstellungen und den Lehr- und Lernprozess
Der Arbeitsumfang sollte den laut Stundentafel vorgesehenen Zeitumfang nicht überschreiten. Grundsätzlich müssen ein pädagogisch sinnvolles Maß, Altersangemessenheit und Schulartspezifik berücksichtigt werden.
Quelle: Schreiben des SMK vom 12.02.2021