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Gewinnung und Bindung von Lehrkräften

Mit dem Maßnahmenpaket der Staatsregierung vom Oktober 2016 und dem Handlungsprogramm vom März 2018 wurden Zielgruppen definiert und finanzielle Festlegungen getroffen, um die Lehrerversorgung im Freistaat zu verbessern.

Länger arbeiten mit „Zulage Ü 63“

Das Maßnahmenpaket zur Lehrerversorgung sieht finanzielle Anreize in Form eines höheren Entgelts für Lehrerinnen und Lehrer ab dem 63. Lebensjahr vor. In der Regel sind die Beschäftigten in der Endstufe ihrer Entgeltgruppe. Die Zulage kann bis zu 20 Prozent des Entgeltes der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe betragen. Dies entspricht einem monatlichen Zuschlag von ca. 796 Euro (brutto) in EG 13 bzw. 688 Euro in EG 11. Die Zulage kann erhalten, wer bei einem Gespräch mit dem Schulleiter zu Protokoll gibt, dass eine Tätigkeit über das 63. Lebensjahr hinaus von der Gewährung dieser Zulage abhängig gemacht wird. Es muss zudem der Bedarf für die Weiterbeschäftigung bestehen (z. B. schwierige Nachbesetzung). Lehrkräfte, die dringend benötigte Fächer unterrichten oder an Schulen in Regionen/Schularten mit einem akuten Bewerbermangel tägig sind, erfüllen die Voraussetzungen in der Regel problemlos.

Hinweis: Für die Beschäftigten, die noch nicht die Stufe 6 erreicht haben, wird im Wege einer arbeitsrechtlichen Günstigkeitsprüfung die Zulage trotzdem gezahlt. Der TV-L fordert eigentlich, dass der Beschäftigte bereits in der Endstufe sein muss.

Gewinnungszulagen

für Berufseinsteiger

Neu eingestellte, voll ausgebildete Lehrkräfte (Studium und Vorbereitungsdienst) können eine „Gewinnungszulage“ (nach § 16 Abs. 5 TV-L) erhalten. Praktisch wird abweichend von der tariflichen Einstufung (ohne Berufserfahrung wäre das die Erfahrungsstufe 1) ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt in Form einer Zulage ganz oder teilweise vorweggewährt. Neu eingestellte Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst zuvor erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten somit sofort das Entgelt in Höhe der Stufe 3. Es bleibt auf diesem Niveau, bis regulär (i.d.R. nach 2,5 Jahren) die Erfahrungsstufe 3 mit ihrer Stufenlaufzeit von drei Jahren erreicht wird. Anschließend erfolgt dann (also i.d.R. nach 5,5 Jahren) mit dem Erreichen der Erfahrungsstufe 4 die „normale“ Erhöhung des Tabellenentgelts.

für Lehrer im Vorbereitungsdienst

Entsprechend dem Handlungsprogramm sollen – als Anreiz zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes im Freistaat Sachsen – Referendare und Lehramtsanwärter ab 1. Januar 2019 im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt werden. Erstmalig ab dem 01.02.2019 können zudem sogenannte „Anwärtersonderzuschläge“ in Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich für alle dann neu eingestellten/verbeamteten Lehramtsanwärter und Referendare gewährt werden, die ihren Vorbereitungsdienst in einer Bedarfsregion außerhalb der Großstädte absolvieren. Die Rahmenbedingungen der finanziellen Zulagen werden vom Kultusministerium aktuell noch konkretisiert.

In allen Fällen gilt: Wer die Zulage nicht nachdrücklich fordert, bekommt sie nicht!