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Gleichstellung der Ingenieur-, Ökonom-, Medizin- und Agrarpädagogen mit Abschlüssen nach DDR-Recht

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Nach der Verabschiedung des neuen Doppelhaushaltes steht fest: Die im Koalitionsvertrag angekündigte Gleichstellung der Gruppe von Ingenieurpädagoginnen und -pädagogen ist beschlossene Sache. Mit der Zustimmung des Landtages zum Haushaltbegleitgesetz, Artikel 3, werden die entsprechenden Änderungen im Besoldungsgesetz, Besoldungsordnung A vollzogen.

Demnach wird das Amt für „Lehrer mit abgeschlossener Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als Ingenieurpädagoge, Medizinpädagoge, Agrarpädagoge oder Ökonompädagoge oder als Ingenieur mit einer Zusatzausbildung in Berufspädagogik“ in der Besoldungsgruppe A 13 ausgebracht. Damit wird eine der letzten Gerechtigkeitslücken für Lehrkräfte mit Abschlüssen nach DDR-Recht endlich geschlossen und den Beschäftigten eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 ermöglicht.

WICHTIG! Für die Geltendmachung der Bezüge aus der EG 13 TV-L ist eine vorherige Antragstellung beim LaSuB notwendig. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Mitglieder im internen Bereich auf der SLV-Homepage → zum Login bzw. zur Registrierung

Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen setzt mit der Gleichstellung eine seit vielen Jahren bestehende Forderung des Sächsischen Lehrerverbandes um. Unsere vielen Gespräche mit Bildungspolitikern und der langjährige Kampf für diese Beschäftigtengruppe – unter anderem in der Anerkennungskommission des SMK – haben sich endlich gelohnt.

Auch mit Blick auf die Altersstruktur der Betroffenen erwartet der SLV von den zuständigen Ministerien eine zügige Umsetzung. Wir bleiben dran und werden unsere Mitglieder selbstverständlich über den Stand der Dinge informieren.