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Gleichstellung von Ingenieurpädagogen und vergleichbaren Beschäftigtengruppen

Seit vielen Jahren ist die Verbesserung der Situation der Lehrkräfte an den sächsischen Berufsschulzentren, die oft unter dem Begriff „Ingenieurpädagogen“ zusammengefasst werden, ein Anliegen des Fachverbandes Berufsbildende Schulen im SLV.

Das sächsische Besoldungsgesetz sieht für Ingenieurpädagogen, Medizinpädagogen, Agrarpädagogen, Ökonompädagogen oder Ingenieure mit einer Zusatzausbildung in Berufspädagogik höchstens die Besoldungsgruppe A 12 vor,wenn eine dem Fachhochschulabschluss gleichwertige Prüfung abgelegt wurde oder eine Nachdiplomierung erfolgte. Nach dem Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkräfte entspricht das der Entgeltgruppe 11. Diejenigen ohne Nachdiplomierung sind in die Entgeltgruppe 10 eingruppiert.

Die novellierte Lehrer-Qualifizierungsverordnung eröffnet diesen Kolleginnen und Kollegen derzeit (nach einem Feststellungsverfahren) nur die Möglichkeit,eine mehrjährige berufsbegleitende Qualifikation in einem weiteren Fach mit anschließender schulpraktischer Ausbildung aufzunehmen, um danach eine bessere Eingruppierung zu erhalten. Dies ist jedoch – insbesondere im Hinblick auf das (Dienst)Alter der Betroffenen – lebensfremd und für die meisten keine wirkliche Option.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe im Besoldungsgesetz ist es in der Vergangenheit leider nicht gelungen (auch nicht über die sogenannte „Anerkennungskommission“), Gleichstellungsregelungen für diese Gruppe von Beschäftigten zu erreichen.

Anders sieht es aus, wenn der Gesetzgeber das Besoldungsgesetz des Landes ändert. Dies hat die im letzten Jahr realisierte Gleichstellung der Grundschullehrer (mit Abschlüssen nach dem Recht der DDR) mit Lehrern neuen Rechts gezeigt. Durch Änderung der beamten- und besoldungsrechtlichen Grundlagen, die den jeweiligen Bundesländern unterliegen, konnte Sachsen hier eine deutliche Verbesserung der Eingruppierung realisieren. Dazu bedurfte es dementsprechenden politischen Willen.

Im Koalitionsvertrag vom Dezember 2019 formulierten die Regierungsparteien nunmehr ihren politischen Willen, explizit die Ingenieurpädagoginnen und -pädagogen sowie weitere Lehrergruppen auch den grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichzustellen.Dazu heißt es auf Seite 12:

„Die Gleichstellung von Lehrkräften nach DDR-Recht schließen wir ab, indem wir die Gruppe der Ingenieurpädagoginnen und -pädagogen an sächsischen Schulen Lehrkräften nach neuem Recht gleichstellen werden und darüber hinaus prüfen, welche weiteren Gruppen in die Regelungen einbezogen werden können.“

Um dies tatsächlich umsetzen zu können, müssen auch hier die Voraussetzungen durch eine Änderung des sächsischen Beamtenrechts und der Besoldungsordnung geschaffen werden. Erst dann kann die mehr als unbefriedigende Situation dieser und auch anderer Beschäftigtengruppen endlich spürbar verbessert und der Lebensrealität an den Berufsschulzentren angepasst werden.

Um die Umsetzung des im Koalitionsvertrag formulierten politischen Willens positiv zu begleiten, fand am 6. Februar 2020 ein Spitzengespräch zwischen Staatsminister Christian Piwarz und dem Geschäftsführenden Vorstand des SLV statt. Hier zeigte sich, dass es auf Seiten des SMK noch Erklärungsbedarf gab, welche Personengruppen denn tatsächlich den im Koalitionsvertrag genannten Ingenieurpädagoginnen und -pädagogen an sächsischen Schulen zugeordnet werden müssen.

Der Fachverband Berufsbildende Schulen im SLV hat dazu noch einmal ausdrücklich betont, dass auch alle Lehrkräfte mit abgeschlossener Ausbildung als Medizinpädagoge, Agrarpädagoge oder Ökonompädagoge oder als Ingenieur mit einer Zusatzausbildung in Berufspädagogik in eine neue Regelung einzubeziehen sind, unabhängig davon, ob eine Nachdiplomierung erfolgt ist oder nicht. Die unterschiedlichen Bezeichnungen ergeben sich lediglich aus der jeweiligen Ausbildungsrichtung. Die prinzipielle Ausbildung ist vergleichbar, ebenso der entsprechende Einsatz der Kolleginnen und Kollegen an den Schulen.

Nach schriftlicher Aussage des SMK vom 25. Februar 2020 finden aktuell interministerielle Abstimmungen zwischen Finanz- und Kultusminister zur weiteren Verfahrensweise und der konkreten „Bestimmung des Adressatenkreises“ statt.

Da die Koalitionspartner jedoch keine konkreten Festlegungen darüber getroffen haben, in welcher Form und in welchem Umfang die Gleichstellung erfolgen soll, bleibt es weiterhin offen, wie genau die Umsetzung dann tatsächlich erfolgen wird. Das letzte Wort hierzu wird dann das SMF als zuständiges Fachressort haben.

Es bleibt also spannend. Für den Fachverband Berufsbildende Schulen stehen die Politiker der Landesregierung in der Pflicht, ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten – trotz Coronakrise – und zwar ohne Wenn und Aber.

Wir bleiben dran!