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Häusliche Lernzeit und Digitalisierung

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Im Schuljahr 2020/2021 sind zeitlich begrenzte lokale und regionale Schließungen von Schulen nicht auszuschließen. Aufgrund des örtlichen Infektionsgeschehens entscheidet das Gesundheitsamt mit dem Blick auf die relevanten Fälle, ob temporär auf eingeschränkten Regelbetrieb umgestellt oder die Schließung von Schulen notwendig wird.

Die Organisation häuslicher Lernzeit ist bei der Planung von Anfang an zu berücksichtigen. Besonders relevant sind dabei die Abstimmung und Information über grundsätzliche pädagogische Fragen. Dazu gehören Umfang und Fristsetzung, mit der Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur Bearbeitung inklusive angemessenen Feedbacks erhalten, Absprachen zur Festlegung relevanter Kommunikationswege gegenüber Schülern und Eltern sowie das Angebot von Präsenz-Sprechzeiten.

Im Falle einer kompletten Schließung der Einrichtung ist an den weiterführenden Schulen zu gewährleisten, dass möglichst für alle Unterrichtsfächer Arbeitsaufträge für das häusliche Lernen in einem angemessenen Rahmen übermittelt werden. Soweit möglich, sollen die Arbeitsaufträge die häuslichen Voraussetzungen und die technische Ausstattung beim häuslichen Lernen berücksichtigen.

Zu den für das kommende Schuljahr erweiterten Möglichkeiten für die Schulen bei der Stärkung der Digitalisierung im Unterricht erfolgt rechtzeitig vor Schuljahresbeginn noch eine gesonderte Information des SMK.

Quelle: Anlage „Häusliche Lernzeit und digitale Angebote“ zum Schulleiter-Brief des Staatsministers vom 09.07.2020

Weiterführende Informationen

→ Lehren und Lernen trotz Schulschließung – Digitale Lernangebote nutzen