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Hinweise zur Lehrerfortbildung und Lehrerausbildung

©Ulrich Wechselberger auf Pixabay

Mit der ab 1. August 2020 zunehmenden Überführung des Fortbildungsbetriebs in reguläre Abläufe sind die Teilnahme und damit verbundene Dienstreisen von Lehrkräften möglich.

Schulleitungen sind angehalten, in Kooperation mit dem LaSuB die Durchführung von Fortbildungen durch die Bereitstellung von Räumen in ihrer Schule zu ermöglichen, unter der Maßgabe der Gegebenheiten zur Einhaltung der jeweils gültigen Hygienebestimmungen und eines möglicherweise weiterhin ausreichenden Abstandes. Das Angebot an digitalen Fortbildungsformaten wird weiterhin ausgebaut. Mit den Erfahrungen aus der Zeit der Schulschließungen und zur weiteren Umsetzung des DigitalPakts Schule sind Fragen von Medienbildung und Digitalisierung im Rahmen des schulischen Fortbildungskonzepts zwingend zu berücksichtigen.

Vorbereitungsdienst (VBD)

Der neue Ausbildungsjahrgang wird seinen Vorbereitungsdienst am 14. September 2020 beginnen. Die Referendare sind ihren Schulen bereits weitestgehend zugewiesen. Erfahrungsgemäß muss aber noch mit Änderungen durch Rücktritte oder Nichtannahmen der Ausbildungsplätze gerechnet werden.

Für die Studienreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst am 1. März 2020 begonnen haben, ist zum neuen Schuljahr der selbstständige Lehrauftrag zu erteilen. In diesem Zusammenhang ist durch die Schulen sicherzustellen, dass dies gemäß den Vorgaben der LAPO II mit dem vorgesehenen Umfang von in der Regel zwölf Unterrichtsstunden erfolgt, dass auch weiteren Anforderungen – vor allem für die Gymnasien beim Unterrichtseinsatz in der Sekundarstufe II – entsprochen wird sowie stärker als sonst der Einstieg in den selbstständigen Lehrauftrag durch die Schulleitung und die Mentoren gut begleitet wird. So sollen die im zurückliegenden Halbjahr entstandenen Defizite ausgeglichen werden, um auch diesem Jahrgang einen regulären Abschluss des Vorbereitungsdienstes nach dann drei Unterrichtshalbjahren ohne Nachteile und Einschränkungen zu ermöglichen.

Sofern es die schulischen Bedingungen zulassen, sollten die Mentoren häufiger als in der LAPO II vorgesehen hospitieren und intensiver begleiten.
Bei ggf. wieder erforderlichen temporären Einschränkungen des Unterrichts aufgrund erneuter Infektionslagen, ist darauf zu achten, dass die Referendare ihren selbstständigen Lehrauftrag in Bezug auf die Lernzeit der Schüler zu Hause wahrnehmen.
Gleiches gilt für die Studienreferendare mit begleitetem Lehrauftrag in Abstimmung mit ihren Mentoren.
Das SMK geht davon aus, dass die Lehrbeauftragten und Leitungen der Ausbildungsstätten wieder regulär ihre Unterrichtsbesuche durchführen werden.

Quelle: Anlage „Lehrerfortbildung und Lehrerausbildung“ zum Schulleiter-Brief des Staatsministers vom 09.07.2020