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Schulische Angebote, Veranstaltungen und Ganztagsangebote

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Maßnahmen und Projekte der beruflichen Orientierung können unter Beachtung der jeweils gültigen Maßgaben umgesetzt werden. Mit dem Übergang zum Regelbetrieb sind ab dem Schuljahr 2020/2021 wieder Schülerbetriebspraktika, auch während der Ferien, möglich. Die Praktika dürfen jedoch nur im Freistaat Sachsen stattfinden, eine Durchführung in anderen Bundesländern und anderen Ländern ist nicht gestattet.

Der Besuch außerschulischer Lernorte, wie zum Beispiel Theater, Museen, Bibliotheken, ist möglich. Ebenso sind Veranstaltungen mit externen Partner, wie etwa Theaterworkshops oder Lesungen, möglich.

Schüler-Wettbewerbe können wieder durchgeführt werden. Eine Teilnahme an Wettbewerben innerhalb Sachsens oder in anderen Bundesländern ist möglich. Die mehrtägige Teilnahme an Wettbewerben außerhalb Deutschlands ist dagegen bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2020/2021, einschließlich der Winterferien, untersagt.

Die Schulen sollten Ganztagsangebote verstärkt für zusätzliche Bildungsangebote und zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler nutzen. Die Förderangebote sollten bedarfsgerecht und schülerorientiert sein. Ähnliches gilt für zusätzliche Bildungsangebote. Sie sollten unterrichts- und lehrplanergänzend gestaltet sein.

Quelle: Anlage „Schulische Angebote, Veranstaltungen und Ganztagsangebote“ zum Schulleiter-Brief des Staatsministers vom 09.07.2020