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Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen | Hinweise für berufsbildende Schulen

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Aufgrund der durch die Pandemie bedingten besonderen Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/2020 werden in Ergänzung der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Vorbereitung und Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen folgende Regelungen erlassen:

Berufsbildende Schulen

Auch im Normalbetrieb ab dem neuen Schuljahr sollte – insbesondere in den Abschlussklassen bzw. der Qualifikationsphase – kontinuierlich analysiert werden, ob die Schülerinnen und Schüler das sonst übliche Leistungs- und Lernniveau erreichen. Bei vorliegenden Defiziten sollten Schlussfolgerungen zu Schwerpunktsetzungen im Laufe des nächsten Schuljahres 2020/2021 abgeleitet werden.

Die Absicherung der Praktika bzw. der fachpraktischen/berufspraktischen Ausbildung hat einen hohen Stellenwert. Nötig ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu gebundenen und zu möglichen Praxispartnern. Es geht u. a. darum, frühzeitig Bedingungen am Praktikumsort zu erfragen und nötige Auflagen vorab zu erledigen.

In der Berufsschule und Fachschule sollte die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Praxispartnern intensiviert werden, um die seit dem Frühjahr entstandenen Ausbildungsdefizite auch mit Blick auf künftige Prüfungen auszugleichen. Insbesondere in den Klassen, die im Schuljahr 2019/2020 zu den Vorabschlussklassen gehörten und die 2021 ihre Abschlussprüfungen ablegen werden, ist schwerpunktmäßig auf einen Ausgleich von Defiziten in den prüfungsrelevanten Bestandteilen der Ausbildung zu achten.

In den Berufsfachschulen soll sichergestellt werden, dass die berufspraktischen Bestandteile, die in die Pandemiezeit fielen, möglichst nachgeholt werden können.

Das SMK geht davon aus, dass die Abschluss- und Abiturprüfungen 2021 in Sachsen regulär durchgeführt werden können. Das Anforderungsniveau der Prüfungen soll auch 2021 grundsätzlich dem der Lehrpläne und sonstiger Rahmenvorgaben entsprechen. Das betrifft insbesondere die Vorgaben zu den Anforderungsbereichen der Bildungsstandards und EPAs im Abitur.

In den studienqualifizierenden Bildungsgängen werden Gespräche mit den Aufgabenauswahlausschüssen stattfinden, um fachspezifische Lösungsvarianten vorzubereiten.
Für das Berufliche Gymnasium werden in Ergänzung der VwV Vorbereitung Abiturprüfung BGy 2021 noch fachspezifische Regelungen für die Prüfungsfächer veröffentlicht.

Für die Fachoberschule erfolgt ebenfalls noch eine Aktualisierung der im Februar 2020 veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte und Hinweise zur Erstellung der Aufgabenvorschläge für die Abschlussprüfung an Fachoberschulen/Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen im Schuljahr 2020/2021.
Es werden insbesondere solche Lernziele und Lerninhalte ausgewiesen, die in den Prüfungen 2021 nicht Prüfungsschwerpunkt sein werden.

Quelle: Anlage „Hinweise für berufsbildende Schulen“ zum Schulleiter-Brief des Staatsministers vom 09.07.2020