Der SLV zahlt den vollen Nettolohnausgleich für seine Mitglieder, die sich am Warnstreiktag am Kundgebungsort in die Warnstreiklisten eingetragen haben. SLV-Mitglieder, die ihre Arbeit niedergelegt haben, aber nicht am Kundgebungsort erschienen sind, erhalten eine Streikgeldunterstützung in Höhe von zehn Euro pro Stunde/max. 50 Euro am Tag.
Für den Erhalt des Nettolohnausgleichs bzw. der Streikgeldunterstützung senden Sie bitte eine Kopie der kompletten Bezügemitteilung (alle Seiten als PDF-Datei, keine Fotos), auf der der Abzug erfolgte, innerhalb von vier Wochen an folgende E-Mail-Adresse: streikgeld@slv-gewerkschaft.de
Weiterhin benötigen wir (in derselben E-Mail):
- Ihre Mitgliedsnummer (oben rechts auf dem Bezügeschein vermerken)
- das Datum/die Daten, an denen Sie am Warnstreik vor Ort teilgenommen haben
- Ihre aktuelle E-Mail-Adresse (für eventuelle Rückfragen)
- optional: Streikausweis mit laufender Nummer (betrifft nur Mitglieder, die am Kundgebungsort keine Mitgliedsnummer zu Hand hatten) – als PDF-Datei, kein Foto
Überweisungen erfolgen ausschließlich auf das beim SLV hinterlegte Beitragskonto.
Wie erkenne ich den Abzug infolge der Streikteilnahme?
Den Abzug erkennt man auf der ersten Seite der Bezügemitteilung (linke Spalte):
nachrichtlich
nichtgel. Arb-S
_ Stunden
sowie an dem Satz: „Gemäß der Mitteilung Ihrer Dienststelle erfolgt für Sie eine Kürzung der Bezüge.“
Dieser Text zeigt an, dass Ihre Bruttobezüge (!) infolge der Streikteilnahme gekürzt worden sind. Bitte prüfen Sie, ob der Stundenabzug korrekt angegeben ist. Bei Abweichungen melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in der Bezügestelle.
Kollegen, die den Notdienst wahrgenommen haben, haben einen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und dürfen keinen Abzug erhalten.