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Kostenlose Corona-Tests für Lehrkräfte und pädagogisches Personal an den Schulen

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Seit dem 1. Juni ermöglicht der Freistaat Sachsen allen Lehrerinnen und Lehrern, die bereits wieder an öffentlichen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, freiwillige Corona-Tests. Diese können wöchentlich wiederholt werden. Ein konkreter Verdacht muss dafür nicht vorliegen. Ebenso wenig kommt es auf die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe an. Die Kosten übernimmt der Freistaat Sachsen, soweit die gesetzlichen Krankenkassen nicht dafür aufkommen. Die Tests können beim Hausarzt bzw. HNO-Arzt erfolgen.

Das Angebot eines Tests mittels Rachenabstrich richtet sich an tarifbeschäftigte wie verbeamtete Lehrkräfte, die in physischer Präsenz an der Schule unterrichten oder entsprechend auf Prüfungen vorbereiten bzw. diese Prüfungen in Präsenz begleiten oder abnehmen, unabhängig davon, ob es sich um eine Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft handelt. Das gilt auch für pädagogische Fachkräfte im Unterricht. Ebenso besteht für Schulleiter die Möglichkeit zur Teilnahme an der Testung, wenn sie regelmäßig im Präsenzunterricht eingesetzt sind. In diesem Fall legen sie das Berechtigungsschreiben dem Schulreferenten am zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zur Unterzeichnung vor.

Seit dem 11. Juni 2020 ist auch das gesamte im Dienst des Freistaates Sachsen stehende pädagogische Personal – einschließlich Referendare und Schulassistenten – zur Teilnahme an der Corona-Testung berechtigt. Einzige Voraussetzung ist der Einsatz im Präsenzunterricht.

Die Lehrerinnen und Lehrer beantragen eine Teilnahme an der Testung bei der Schulleitung. Das notwendige →Berechtigungsschreiben („Angebot zur Testung auf das neuartige Coronavirus ab 1. Juni 2020“) muss dem Arzt zum (ersten) Termin für den Abstrich vorgelegt werden. Es stellt für ihn die Grundlage zur Abrechnung dar. Hinweis: Der Arzt ist nicht verpflichtet, den Abstrich zu entnehmen.
Die Berechtigungsschreiben stehen der Schulleitung auch über das Schulportal zur Verfügung.

Die Teilnahme an der Testung gilt nicht als Dienstgeschäft – auch die Fahrt zum Hausarzt bzw. HNO-Arzt ist keine Dienstreise. Die Teilnahme ist deshalb außerhalb der Unterrichtszeiten wahrzunehmen und kann nicht auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet werden.

Gesundheitsschutz und Bewertung des Infektionsgeschehens

Seit Beginn des Infektionsgeschehens gehören das Unterbrechen der Infektionsketten und die Minimierung des Erkrankungsrisikos zur Handlungsmaxime der Sächsischen Staatsregierung. Die bisherigen Schritte zur teilweisen Wiedereröffnung der Schulen und der Wiederaufnahme des Unterrichts seit dem 18. Mai 2020 gehen einher mit umfangreichen organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung und Sicherung der geforderten und unerlässlichen Hygienestandards und Abstandsregelungen. Das Sächsische Ministerium für Kultus legt selbstverständlich auch besonderes Gewicht auf die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes für die Lehrkräfte und das schulische Personal.

Mit den freiwilligen Corona-Tests können auch infizierte Patientinnen und Patienten erfasst werden, die zwar keine Krankheitssymptome einer SARS-CoV-2-Infektion aufweisen, aber das Virus bereits übertragen können. Eine frühe Diagnose ist wiederum eine wichtige Voraussetzung für eine optimale medizinische Betreuung der Betroffenen. Zudem ist diese Maßnahme auch für die Durchbrechung von Infektionsketten an den Schulen von Bedeutung.

Die Universität Leipzig sowie die Medizinische Fakultät der TU Dresden und das Universitätsklinikum haben in Abstimmung mit dem sächsischen Kultusministerium und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus wissenschaftliche Studien an ausgewählten Schulen in Sachsen gestartet. Ziel der begleitenden Erhebungen ist es, das Infektionsgeschehen in den Schulen bewerten zu können. 
Dazu werden bei Schülern und Lehrkräften – die persönliche Einwilligung jeweils vorausgesetzt – Untersuchungen (Abstriche) durchgeführt. Zusätzlich soll an einem Teil der Lehrkräfte ein Antikörpertest durchgeführt werden, der entweder vor Ort erfolgt oder zu dem die jeweiligen Lehrer in die LlFE Studienambulanz eingeladen werden. Die Teilnahme an den Testungen ist selbstverständlich auf Freiwilligenbasis.

Quellen: Schulleiterbriefe des SMK zur Corona-Testung für Lehrkräfte vom 27.05.2020 und 11.06.2020; Informationsschreiben des Staatsministers zu Studien der Universität Leipzig sowie der Medizinischen Fakultät der TU Dresden vom 08.05.2020