Aktuelles

Durchführung von schulischen Veranstaltungen

Foto: SLV

Aufgrund der Corona-Pandemie können schulische Veranstaltungen, wie Zeugnisausgaben, Elternabende und Einschulungen, derzeitig nicht in gewohnter Weise stattfinden. Im Folgenden gibt es Informationen dazu, welche Veranstaltungen möglich sind und wie diese eigenverantwortlich aufgrund der geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie unter strikter Beachtung des Infektionsschutzes geplant und durchgeführt werden können.

Allgemeine Hinweise

Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen sind die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen in der jeweils geltenden Fassung sowie mögliche Festlegungen des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes einzuhalten. Schulische Veranstaltungen bedürfen nicht der Genehmigung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Hinsichtlich des Infektionsschutzes ist Folgendes zu beachten:

  • Mit Zustimmung der Schulleitung können Zeugnisausgaben, Elternabende, Elterngespräche und Veranstaltungen zum Schuljahresende (insbesondere Zeugnisausgaben) sowie Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Schulgelände durchgeführt werden.
  • Bereits in der Einladung sollen die Teilnehmer darüber informiert werden, dass sie der Veranstaltung fernbleiben müssen, wenn sie Kontakt zu bestätigten Fällen bzw. Verdachtsfällen von COVID-19 hatten oder Symptome der Krankheit COVID-19 aufweisen (z. B. erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten). Das gilt nicht für symptomfreie Teilnehmer, die aus beruflichen Gründen, insbesondere als Arzt, Pfleger oder Betreuer, unter Einhaltung von Hygienestandards Kontakt zu einem COVID-19-Patienten hatten.
  • Für alle Teilnehmer müssen unmittelbar nach dem Betreten des Veranstaltungsortes und während der Veranstaltung ausreichende Möglichkeiten der Handhygiene (Wasser, Seife, Einmalhandtücher, Desinfektionsmittel) bestehen. Die geltenden Hygieneregeln sind in einer für alle Teilnehmer verständlichen Form durch Aushang bekanntzumachen.
  • Für die Veranstaltungen sind ausreichend große und gut belüftete Räume vorzusehen. In den Gebäuden sind Laufwege zu den Räumen und den Sanitäranlagen auszuweisen. Sofern die Abstandregeln nicht sicher eingehalten werden können, sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In Schulgebäuden kann der Schulleiter das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen seines Hausrechts anordnen. Wenn möglich, sollen Veranstaltungen im Freien durchgeführt werden.
  • Die Dauer der Veranstaltung und die Anzahl der teilnehmenden Personen sind zu begrenzen, d. h. für Zeugnisausgaben und Schuleinführungen ist ggf. ein gestaffelter Ablauf innerhalb des Klassenverbandes vorzusehen. Bei einer persönlichen Übergabe des Zeugnisses ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung notwendig.
  • Nach Möglichkeit sollten die Teilnehmer mit einer festen Sitzordnung platziert werden. Es wird empfohlen, diese Sitzordnung für eine ggf. erforderliche Nachverfolgung von Infektionsketten zu dokumentierten und für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren. Bei schulischen Veranstaltungen, wie Zeugnisausgaben, können Familienmitglieder bzw. Personen eines Hausstandes auch ohne Beachtung eines ausreichenden Abstandes nebeneinandersitzen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird dabei empfohlen.
  • Während der Veranstaltungen ist auf Gesangsdarbietungen und das Musizieren mit Blasinstrumenten zu verzichten. Darbietungen mit Tasten-, Streich-, Zupf und Schlaginstrumenten sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.
  • Während der Veranstaltungen ist auf den Verzehr von Lebensmitteln und Getränken sowie eine enge körperliche Interaktion nicht verwandter Teilnehmer zu verzichten. Bei Veranstaltungen, die in gastronomischen Einrichtungen stattfinden, kann das gastronomische Angebot unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Schutzvorschriften in Anspruch genommen werden.
  • Besteht bei Schülern oder bei Personen, die in deren Haushalt leben, eine Grunderkrankung, die die körperliche Abwehrfähigkeit gegen eine SARS-CoV-2-Infektion wesentlich verringert, sollte für diese Schüler vor der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen eine individualisierte Risikobewertung durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden, sofern das Infektionsrisiko nicht anderweitig wesentlich reduziert werden kann.
  • Für den Fall des plötzlichen Auftretens von SARS-CoV-2-Symptomen während der Veranstaltung sind Möglichkeiten vorzusehen, um die betroffenen Personen von den anderen Veranstaltungsteilnehmern zu isolieren.

Spezielle Hinweise zu einzelnen Veranstaltungen

Zeugnisausgaben am Ende des Schuljahres

Eine feierliche Zeugnisausgabe, wie sie vor allem in Abschlussklassen und der Klassenstufe 4 der Primarstufe am Ende des Schuljahres üblich ist, kann unter Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden. Die Schulen planen eigenverantwortlich aufgrund der gegebenen räumlichen und personellen Bedingungen. Ggf. sollte ein gestaffelter Ablauf in Gruppen ins Auge gefasst werden. Wenn es dem Brauch an der Schule entspricht, sollte insbesondere den Eltern eine Teilnahme ermöglicht werden.

Elternabende für die Klassenstufe 1/Elternabende für die Eingangsklassenstufen 5 an weiterführenden Schulen

Die Durchführung der Elternabende zur Vorbereitung auf das erste Schuljahr kann trotz des Betretungsverbotes nach strengen Maßgaben des Infektionsschutzes in Verantwortung der Schule durchgeführt werden, wenn die Gegebenheiten das zulassen. Eine Abstimmung mit dem Elternratsvorsitzenden der Schule wird empfohlen. Sollte die Durchführung der Elternabende aufgrund des Pandemie-Geschehens nicht möglich sein, sollten die Eltern rechtzeitig und umfassend schriftlich informiert werden. Hierfür können die Broschüren „Ein guter Start“ bzw. „Bewährtes neu denken“ genutzt werden.
Diese Hinweise gelten sinngemäß auch für die Elternabende in Vorbereitung des Starts der Eingangsklassenstufen 5 an den weiterführenden Schulen.

Schuleinführungen am 29. August 2020

Den Schulanfängern soll eine feierliche Schulaufnahme mit Zuckertütenübergabe im Beisein naher Verwandter ermöglicht werden. In Verantwortung der Schulleitung soll die Schulaufnahme am 29.08.2020 entsprechend den Anforderungen des Infektionsschutzes verkürzt und gestaffelt im zukünftigen Klassenverband stattfinden. Auf ein umfangreiches musisch-künstlerisches Programm soll grundsätzlich verzichtet werden. Ausnahmen können Einzelbeiträge sein. Dabei müssen die Vorbereitung und das Programm selbst den Anforderungen des Infektionsschutzes entsprechen. Ferner ist hinsichtlich der Vorbereitung zu beachten, dass in den verbleibenden Schulwochen eine Konzentration auf den Unterricht erfolgen soll.
Die Schulleiter können zur feierlichen Schulaufnahme alle notwendigen und verfügbaren Lehrkräfte einsetzen.


Schulfeste, Sportfeste, Tage der offenen Tür

Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, die sich nicht zwingend aus der Sicherung und Aufrechterhaltung des Schulbetriebes ergeben. Der Infektionsschutz ist nur schwer umsetzbar. Daher sollte es bei einer Absage dieser Veranstaltungen bleiben.

Abitur- und Abschlussbälle

Solche Bälle gehören zu den Schultraditionen, ihre Durchführung ist aber im Unterschied zu Zeugnisausgaben nicht über Schulordnungen oder Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus geregelt. In den meisten Fällen sind sie privatrechtlich organisiert und finden in Gaststätten, Hotels oder anderen Event-Lokalitäten statt. Inwieweit solche Veranstaltungen an diesen Stätten durchgeführt werden können, muss der Veranstalter auf der Grundlage der dann gültigen Corona-Schutz-Verordnung entscheiden.
Seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wird empfohlen, im Schuljahr 2019/2020 von Veranstaltungen in schulischer Verantwortung abzusehen.

Weiterführende Informationen:

Checkliste zur Vorbereitung und Durchführung von schulischen Veranstaltungen (PDF)

Quelle: Schreiben des SMK an die Schulleitungen der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vom 04.06.2020