Nach dem geänderten Bundesinfektionsschutzgesetz ist ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 nur noch Distanzunterricht erlaubt. Das betrifft mit Stand vom 23. April neun der 13 Gebietskörperschaften im Freistaat. In den Landkreisen Leipziger Land und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie den Kreisfreien Städten Dresden und Leipzig, wo die Inzidenz über 100 aber unter 165 liegt, wird Wechselunterricht verpflichtend, auch an den Grundschulen. Generell ausgenommen von den Schulschließungen sind die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen und in den Abschlussklassen. Dazu zählen an Gymnasien die Jahrgangsstufen 11 und 12 sowie die Klassenstufe 4 der Grundschulen.
Für den SLV hat der Gesundheitsschutz in den Schulen hohe Priorität. Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes an den sächsischen Schulen hat der Freistaat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Mit dem Mund-Nasen-Schutz, Impfangeboten für Lehrkräfte und das weitere Schulpersonal sowie der Testpflicht an den Schulen ist der Unterricht unter Pandemiebedingungen sicherer geworden. Es gab unzählige Auseinandersetzungen mit Testverweigerern, einige konnten auch davon überzeugt werden, dass diese Tests schmerzfrei sowie einfach handhabbar und ein wichtiger persönlicher Beitrag für die Sicherheit im Präsenzunterricht sind. Der SLV spricht sich wiederholt gegen zweifelhafte Selbstauskünfte zu angeblich negativen Selbsttests aus. Damit wird die Testpflicht aufgeweicht und die Gesundheit von Mitschülern und Lehrkräften gefährdet.
Es herrscht auch bei den Lehrerinnen und Lehrern überwiegend Enttäuschung darüber, dass die Bemühungen des Freistaates für eine langfristige Sicherstellung des Schulbetriebes unter Pandemiebedingungen bei der Gesetzgebung auf Bundesebene keine Berücksichtigung gefunden haben. Andererseits sind Lehrkräfte keine Virologen. Wir müssen uns auf die Erkenntnisse von Experten und wissenschaftlichen Studien zum Pandemiegeschehen verlassen können, denn der Schutz der Gesundheit muss hohe Priorität haben.
Mit den Schulschließungen ab dem 26. April wird es an vielen Schulen und Kitas vorerst nur noch eine Notbetreuung für die Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen geben. Der SLV spricht sich entschieden gegen den Einsatz von Lehrkräften in der Notbetreuung aus. Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten beim täglichen Unterricht im Wechselmodell sowie bei der Erstellung und Betreuung von Lernaufgaben an der Belastungsgrenze.