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Maskenpflicht in Schulen außerhalb des Unterrichts

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Was sächsischen Schulen bisher empfohlen wurde, ist angesichts steigender Infektionszahlen im Freistaat nun Pflicht: das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände.

Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping am 22. Oktober 2020 in Dresden vorgestellt hat:

In Gebieten mit erhöhtem Infektionsgeschehen sollen die zuständigen kommunalen Behörden (Landkreise oder Kreisfreie Städte) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände anordnen. Die Maskenpflicht gilt nicht im Unterricht. So steht es in der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Regelung gilt ab 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung ist seit dem 24. Oktober 2020 in Kraft.

Die Regelungen aus der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie gelten daneben fort.

Mehr Informationen, einschließlich aktueller Infektionszahlen, unter www.coronavirus.sachsen.de.

Quelle: SMK-Blog vom 22.10.2020