Aktuelles

Positionen und Forderungen des Fachverbandes berufsbildende Schulen

Der Unterricht an den beruflichen Schulzentren ist personell abzusichern.

  • Die Lehrerausbildung muss sich stärker an den jeweiligen Lehrplaninhalten und den Erfordernissen an Berufsschulen orientieren. Für alle beruflichen Fachrichtungen müssen mehr Studierende gewonnen werden. Dazu bedarf es neben einer verstärkten Werbung in der Öffentlichkeit einer größeren Einbeziehung in die Berufsorientierung an Oberschulen, Gymnasien, Beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen. Dafür sind auch die Praxisberater entsprechend einzubeziehen. Neben der klassischen Lehramtsausbildung an der TU Dresden müssen alternative Wege (z. B. OptLA) bekannter gemacht werden.
  • Die Gewinnung von Seiteneinsteigern wird auch zukünftig zur Absicherung des Unterrichts an den BSZ notwendig sein. Es muss sichergestellt werden, dass deren vollständige Qualifizierung zum Berufsschullehrer in einer überschaubaren Anzahl von Jahren möglich ist – auch durch berufsbegleitende und eingruppierungsrelevante Qualifizierungen in beruflichen Fachrichtungen.
  • Um eine Lehrtätigkeit an Sachsens berufsbildenden Schulen attraktiver zu machen, sind die Arbeitsbedingungen in den Schulen motivierend zu gestalten. Dazu gehören auch die Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel sowie die Ausstattung der Schulen mit entsprechenden Internetanschlüssen, Computertechnik und deren Wartung. Eine sich ständig digital verändernde Arbeitswelt stellt auch die Ausstattung der Fachkabinette und Werkstätten vor große Herausforderungen. Neben aktueller Soft- und Hardware bedarf es der Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen, die alle daraus resultierenden technischen Aufgaben als auch Wartungsaufgaben übernehmen können.

Verbesserung der Rahmenbedingungen für Lehrer an berufsbildenden Schulen sowie der Attraktivität des Lehrerberufs

  • Die Arbeitsbelastung von Lehrerinnen und Lehrern an den BSZ ist zu verringern. Aufgaben außerhalb des Kerngeschäfts Unterricht, Klassenlehrertätigkeit, die Pflege der Verbindung zu den Ausbildungsbetrieben, das Konzipieren von Lehrplänen, die Erstellung von Prüfungsaufgaben, Mitarbeit in den Prüfungsausschüssen der Kammern, etc. sind von Seiten des Arbeitgebers durch Anrechnungsstunden stärker zu würdigen.
  • Die Arbeitsbedingungen in den Schulen, insbesondere die Lehrerarbeitszeitregelungen, müssen altersgerechter, gesundheitsfördernder und familienfreundlicher gestaltet werden. Bestehende Altersermäßigungen dürfen nicht gekürzt werden. Die Gewährung von Teilzeit außerhalb der bestehenden tariflichen Regelungen muss immer mit einer Einzelfallprüfung verbunden sein.
  • Eine zunehmende Rolle spielt die Gesunderhaltung der Lehrkräfte. Sie ist ein maßgeblicher Indikator für gutes Lehren und Lernen an den Schulen. Daher ist es immens wichtig, dass die Maßnahmen, welche der seit Januar 2023 arbeitende Gesundheitszirkel fordert, zügig in der Praxis umgesetzt werden können.
  • Um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, muss es in Anlehnung an das Beamtenrecht ein Recht auf Teilzeitarbeit ab 58 Jahren geben. Für Beschäftigte ab 60 Jahren und für Beschäftigte mit besonderen familiären Belastungen wird ein Versetzungs- und Abordnungsschutz gewährt. Die Gewährung eines Sabbatjahres muss prinzipiell auch für Beamte möglich sein.
  • Abordnungen sind so weit wie möglich durch verbesserte Planung und Steuerung zu vermeiden. Abordnungen bzw. Versetzungen an andere Schularten erfolgen nicht gegen den Willen der Beschäftigten.
  • Die wöchentlich maximal zu leistende Arbeitszeit darf bei Blockunterricht 31 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
  • Die Gewinnung von Mentoren wird angesichts der ständig steigenden Arbeitsbelastung zu einer immer größeren Herausforderung und muss daher durch besondere Anreize unterstützt werden. Dazu gehören insbesondere:
    • mehr Anrechnungsstunden für Mentoren
    • Schutz vor Abordnung während der Mentorentätigkeit
    • eine konsequente Parallelplanung, auch bei eigenverantwortlichem Unterricht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
    • Fortbildungsangebote auf der Basis von Freiwilligkeit und mit Anrechnungsstunden bzw. Freistellung
  • Die Tatsache, dass sich die Zahl der nicht ausbildungsreifen Jugendlichen bzw. Azubis mit unzureichenden Deutschkenntnissen, die an den BSZ ankommen, in den letzten Jahren erhöht hat, ist zwingend anzuerkennen. Um eine, wie von der Wirtschaft geforderte qualitativ hochwertige Ausbildung ermöglichen zu können, sind neue Modelle gefordert, die dem erhöhten Förderbedarf Rechnung tragen. Dazu könnten individuellere (und damit zwangsläufig kleinere) Gruppen beitragen. Der dafür notwendige Lehrerbedarf ist bereit zu stellen.
  • Um eine weitere Mehrbelastung zu vermeiden, dürfen Fortbildungsangebote für alle Lehrkräfte nur innerhalb der Schulzeit stattfinden.
  • Die maximale Schülerzahl in Vorbereitungsklassen sowie im BVJ darf 16 nicht überschreiten. Damit wird dem besonderen Förderbedarf in fachlicher und pädagogischer Hinsicht sowie den zunehmenden Herausforderungen durch Migration Rechnung getragen. Integrationsstunden müssen ausgereicht werden.
  • Zur Entlastung der Beschäftigten müssen mehr Stellen für Assistenzsysteme an den BSZ geschaffen werden.

Eingruppierung

  • Weiterer Ausbau der Stufe „Z“ sowie die Erweiterung auf alle an den BSZ beschäftigten Lehrkräften im Angestelltenstatus. Damit soll ein gewisser Einkommensnachteil gegenüber den Beamten ausgeglichen werden.
  • Erhöhung der EG-14/A-14-Stellen im Haushalt
  • Aufnahme der Meisterabschlüsse mit der Zusatzqualifikation „Fachlehrer für Fachpraxis und anwendungsorientierten fachtheoretischen Unterricht“ verbunden mit einem erfolgreichen Feststellungsverfahren und der daraus resultierenden Lehrbefähigung in einem Fach in das sächsische Besoldungsgesetz mit der Gehaltsgruppe A 12.

Stärkung der Rolle der BSZ im dualen System

  • Das Zeugnis der Berufsschule muss dem Kammerzeugnis gleichwertig sein und diesem gleichgestellt werden. Dazu können alle erworbenen Noten in einem Zeugnis zusammengeführt werden.
  • Eine duale Ausbildung, die auf einem von den Arbeitgebern geforderten hohen Niveau stattfinden soll, braucht Auszubildende mit fundierten Vorkenntnissen. Dies setzt voraus, dass Unterricht insbesondere im MINT-Bereich an den Oberschulen nicht weiter gekürzt wird.
  • Ehrliche Evaluation des „Zukunftskonzepts“ und der daraus resultierenden Berufsschulnetzplanung. Wiederbelebung von Ausbildungsgängen am ursprünglichen Standort, wenn die vorgenommene räumliche Verlagerung zu massiven Rückgängen der Ausbildungsbereitschaft von Betrieben und Unternehmen geführt hat.

Positionspapier zum Herunterladen (PDF)