Aktuelles

Positionen und Forderungen des Fachverbandes Oberschulen

Die Mitglieder des Fachverbandes Oberschulen im SLV haben klare Positionen bezogen und konkrete Forderungen aufgestellt, um die Oberschule als zentralen Bestandteil des sächsischen Bildungssystems zu stärken und den aktuellen pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden.

1. Unterrichtsentwicklung

Lehrerinnen und Lehrer müssen sich auf ihr Kerngeschäft, den Unterricht, konzentrieren können. Sie sind keine Lernbegleiter. Die Folgen der Corona-Pandemie und der akute Lehrkräftemangel, aber auch das immer vielfältigere Aufgabenspektrum einer Lehrkraft in Verbindung mit dem Verwaltungsaufwand führen zu einer sehr hohen Arbeitsbelastung. Die Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer fühlt sich stark belastet. Insbesondere die Arbeitszeit überschreitet das vertretbare Maß. Die Auswirkungen sind, dass die Hälfte der Lehrkräfte häufig unter körperlicher Erschöpfung und Müdigkeit und ein Drittel unter Schlafstörungen leidet. Wir fordern daher Maßnahmen zur Entlastung.

  • Ausbau von Assistenzsystemen: Zur Entlastung der Lehrkräfte, damit sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, fordern wir Schulsozialarbeiter, Schulverwaltungsassistenten, Dolmetscher, zusätzliches pädagogisches Personal für die Ganztagskoordination, Berufsorientierung und Inklusion.
  • Schaffung der finanziellen Mittel für multiprofessionelle Teams: Die finanziellen Mittel müssen nachhaltig bereitgestellt werden, das bedeutet, dass alle Beteiligten unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Zudem müssen die Stellen in den Haushalt mit einem eigenen Stellenplan aufgenommen werden.
  • Klassenleiterstunden: Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer müssen eine Unterrichtsstunde für organisatorische oder soziale Belange mit ihrer Klasse oder für Verwaltungsaufgaben bekommen.
  • Verbindliche Korrekturtage und Vergütung von Prüfungsaufgaben: Lehrkräfte müssen eine angemessene und verbindliche Arbeitszeit für die Korrektur von Prüfungen und Vorprüfungen erhalten. Weiterhin muss der zusätzliche Arbeitsaufwand anerkannt werden.
  • Kooperation mit Stadtteilnetzwerken oder den ländlichen Netzwerken: Zur Unterstützung der Lehrkräfte und der Vernetzung von Schule und Gemeinwesen sollte die Nutzung externer Ressourcen durch den Abbau bürokratischer Hürden und Schaffung einfacher Strukturen erleichtert werden.
  • Verbindliche Anrechnungsstunden für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben: Das zusätzliche Engagement von Lehrkräften mit besonderen Aufgaben sollte durch eine transparente und verbindliche Vergabe der Stunden anerkannt werden.
  • Voraussetzungsfreie Teilzeit: Die Möglichkeit für Lehrkräfte, in Teilzeit zu arbeiten, ist ein wichtiger Aspekt, um eine ausgewogene Work-Life-Balance zu ermöglichen und die Vielfalt im Lehrerberuf zu fördern. In Sachsen sollte ein flexibles Arbeitsmodell für Lehrkräfte angeboten werden, das es ihnen ermöglicht, ihre beruflichen Verpflichtungen mit ihren persönlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Durch die Förderung von Teilzeitoptionen kann sichergestellt werden, dass das Lehrerkollegium vielfältiger und eine gesunde Arbeitsumgebung geschaffen wird, die langfristig die Qualität der Bildung verbessert. Differenziert werden sollte dabei zwischen jüngeren und älteren Lehrkräften. So ist es vor allem Lehrkräften über 63 Jahren generell zu ermöglichen, voraussetzungsfrei in Teilzeit zu arbeiten, um sie im Arbeitsverhältnis zu halten.
2. Erhalt und Stärkung der Bildungsqalität an der Oberschule

Die Bildungsinhalte der Oberschule sind in den letzten Jahren zunehmend gekürzt worden. Dies betrifft überwiegend die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Auch in den Prüfungen ist das Bildungsniveau abgesunken. Diese Kürzungen und Absenkungen sind nicht hinnehmbar. Sie führen dazu, dass die Schülerinnen und Schüler nicht mehr die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um später erfolgreich am Berufs- und Arbeitsleben teilnehmen zu können. Wir fordern daher, dass die Bildungsinhalte der Oberschule erhalten und gestärkt werden.

  • Regionalisierung der Lehrerausbildung: Besonders eklatant ist der Lehrermangel an den Oberschulen in West- und Ostsachen, deshalb sollten Studierende, vor allem aus dem MINT-Bereich, auch in Ost- und Westsachsen studieren können, um offene Stellen flächendeckend besetzen zu können. Ziel ist es, die fertigen Lehrkräfte in diesen Regionen in den Schuldienst zu übernehmen.
  • Umsetzung der Stundentafel ohne Kürzung: Die Stundentafel der Oberschule ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Bildungsqualität. Eine Kürzung darf insbesondere nicht in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch vorgenommen werden. Diese Unterrichtsfächer bilden die Grundlagen für eine erfolgreiche schulische und berufliche Laufbahn. Sie müssen daher in ausreichendem Umfang und in allen Klassenstufen, insbesondere in den Abschlussklassen, vollumfänglich unterrichtet werden. Weiterhin sollte kein prüfungsrelevantes Fach gekürzt werden.
  • Erhalt des Bildungsniveaus, insbesondere in Prüfungen: Prüfungen sind ein wichtiger Indikator für die Bildungsqualität. Das Bildungsniveau in Prüfungen sollte daher nicht weiter abgesenkt werden.
  • Prüfungen in Naturwissenschaften erhalten: Naturwissenschaften sind für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung.
  • Mehr Fachkräfte für den Unterricht der Fächer Wirtschaft-Technik-Haushalt und Computer: Diese Fächer sind besonders wichtig für die Berufsorientierung. Daher müssen sie in der Oberschule durch mehr Fachkräfte unterrichtet werden.
  • Schaffung Lehramt Technik-Computer: Das Fach Technik-Computer sollte ein anerkanntes Studienfach sein, um seiner schulischen und gesellschaftlichen Bedeutung gerecht zu werden.
3. Modernisierung der Lehrpläne

Die Lehrpläne sind nicht mehr ausreichend auf die Herausforderungen der Zukunft ausgerichtet. Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler neben einer soliden Allgemeinbildung auch lebenspraktische, ökonomische und digitale Kompetenzen erwerben.

  • Reduktion und Neustrukturierung der Lehrpläne: Die Lehrpläne sollen auf die wesentlichen Inhalte reduziert und neu strukturiert werden. Dabei soll ein Schwerpunkt auf den oben genannten Kompetenzbereichen liegen.
  • Stärkung der Fächer Technik-Computer und Informatik: Schülerinnen und Schüler sollen lernen, wie sie digitale Medien sinnvoll und verantwortungsvoll nutzen können. Dazu gehören Kompetenzen wie Informationskompetenz, Medienkompetenz und IT-Kompetenz. Insbesondere müssen sie über anwendungsbereite Fertigkeiten im Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen verfügen.
  • Stärkung des außerschulischen Lernens und des fächerübergreifenden Unterrichts: Außerschulische Lernorte und Projektunterricht müssen stärker in den Unterricht eingebunden werden. Dies soll dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler praxisnahe Erfahrungen sammeln können.
4. Erhalt der Differenzierung der Schularten und Bildungsgänge, Aufwertung des Hauptschulabschlusses

Die Schülerinnen und Schüler der Oberschule sind in ihren individuellen Lernvoraussetzungen und Lernzielen sehr unterschiedlich. Eine umfassende Differenzierung ist daher notwendig, um allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden.

Die äußere Differenzierung durch verschiedene Schularten ist ein wichtiger Bestandteil dieser Differenzierung. Sie bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich an einer Schule zu bewerben, die ihren individuellen Bedürfnissen und Begabungen entspricht.

  • Vielfalt der Schularten: Die unterschiedlichen Schularten (Förderschule, Oberschule, Gymnasium) müssen in ihrer Vielfalt erhalten und gefördert werden. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Schwerpunkte und Angebote der Schularten erhalten bleiben.
  • Konsequenter Erhalt der Bildungsgänge Realschule und Hauptschule: Die Bildungsgänge Realschule und Hauptschule müssen ab der 7. Klasse erhalten und insbesondere in den Abschlussklassen konsequent umgesetzt werden.
  • Gleichgestellte Hauptschulabschlüsse abschaffen: Die gleichgestellten Hauptschulabschlüsse müssen wieder entfallen.
  • Aufwertung des Hauptschulabschlusses
5. Erhalt der Ziffernnoten als zentrales Bewertungsinstrument an der Oberschule und Ergänzung mit Portfolios und Kopfnoten

Ziffernnoten sind ein wichtiges Instrument zur Orientierung und Selbsteinschätzung für Schülerinnen und Schüler. Sie geben Rückmeldung über ihren Lernstand und ermöglichen es ihnen, ihre Leistungen zu vergleichen. Darüber hinaus sind Ziffernnoten für die Schule wichtig, um die Leistungserwartungen an die Schülerinnen und Schüler anzupassen. Für die Gesellschaft sind sie wichtig, um passende Abschlüsse für passende Berufe zu gewährleisten.

Portfolios und Beurteilungen können Ziffernnoten ergänzen, indem sie Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, ihre Leistungen umfassend zu dokumentieren und zu reflektieren. Dies kann dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lernprozesse besser verstehen und somit ihre Leistungen verbessern.

Kopfnoten geben Schülerinnen und Schülern eine wichtige Rückmeldung über die Ausbildung der Sekundärtugenden (Ordnung, Fleiß, Mitarbeit, Betragen). Diese sind heute immer wichtiger, da sie die Grundlage für Selbstorganisation und Selbstständigkeit bilden.

  • Ziffernnoten: Ziffernnoten sollen als zentrales Bewertungsinstrument an der Oberschule erhalten bleiben.
  • Portfolios und Beurteilungen: Portfolios und Beurteilungen können Ziffernnoten ergänzen. Grundlage für schriftliche Beurteilungen ist das Schaffen von organisatorischen und zeitlichen Freiräumen für Lehrkräfte in ausreichendem Maße.
  • Kopfnoten: Kopfnoten müssen an der Oberschule erhalten bleiben, da sie den Schülerinnen und Schülern eine wichtige Rückmeldung über die individuelle Ausbildung der Sekundärtugenden geben.
  • Streichung der Verpflichtung zur verbalen Einschätzung: Die verbale Einschätzung des Klassenlehrers oder der Klassenlehrerin sollte im Ermessen der Lehrkraft liegen, daher muss der §23 Absatz 8 Satz 3 („Verbale Einschätzungen ergänzen diese Bewertungen auf dem Jahreszeugnis.“) zu einer Kannbestimmung umformuliert werden. (Schulordnung Ober- und Abendoberschulen vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 630) geändert worden ist.)
6. Hausaufgaben an der Oberschule: Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler

Hausaufgaben haben eine zentrale Funktion. Sie dienen der Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts, der Festigung des Lernstoffs und der Förderung der Selbstlernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Allerdings können Hausaufgaben auch zu einer Überforderung von leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern führen, wenn keine Unterstützungssysteme zur Verfügung stehen. Dies kann zu Frustration und Schulverweigerung führen. (Siehe §25 Hausaufgaben, SOOSA)

Um diesem Problem zu begegnen, ist es wichtig, Hausaufgaben an die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anzupassen.

  • Hausaufgabenbetreuung im Ganztagsbereich: Hausaufgabenbetreuung kann leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern dabei helfen, die Hausaufgaben zu erledigen und den Lernstoff zu verstehen.
  • Mehr Unterrichtsstunden für Übung und Festigung: Die Stundentafel der Oberschule muss so angepasst werden, dass mehr Unterrichtsstunden für Übung zur Verfügung stehen. Dadurch kann der Lernstoff direkt in der Schule gefestigt werden, so dass weniger Hausaufgaben notwendig sind.
7. Aufwertung der Bildungsempfehlung

Die Bildungsempfehlung ist ein wichtiges Instrument zur Wahl der weiterführenden Schulart. Sie wird von den Lehrkräften der Grundschule nach einer umfassenden Beobachtung und Beurteilung der Schülerinnen und Schüler erteilt und basiert auf den Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Die Bildungsempfehlung stellt Leistungen und Entwicklungspotenziale der Schülerinnen und Schüler dar und soll eine individuelle Förderung und Forderung ermöglichen. Somit ist sie eine wichtige Orientierungshilfe für die Eltern und die Schülerinnen und Schüler und gibt ihnen einen Hinweis darauf, welche Schulart für die Kinder am besten geeignet ist. Sie sollte daher verbindlich sein. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler die empfohlene Schulart auch besuchen sollten. Für Schülerinnen und Schüler ohne Bildungsempfehlung muss das Ergebnis der Eingangsprüfung am Gymnasium verbindlich sein. Dies ist notwendig, um einen demotivierenden Rücklauf zu verhindern, was oft zu Frustration und Schulverweigerung führt.

Durch die Verbindlichkeit der Bildungsempfehlung und der Eingangsprüfung wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler die Schulart besuchen, die für sie am besten geeignet ist. Dies ist wichtig, um den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler zu sichern und die Leistungs- und Bildungsstandards an den Schularten Gymnasium und Oberschule zu erhalten.

  • Erhalt der Leistungs- und Bildungsstandards: Die Schularten Gymnasium und Oberschule haben unterschiedliche Leistungs- und Diese müssen erhalten bleiben, um für die Schülerinnen und Schülern eine optimale Förderung zu gewährleisten.
  • Verhinderung des demotivierenden Rücklaufs: Der Wechsel von einer höheren Schulart auf eine niedrigere Schulart kann für die Schülerinnen und Schüler demotivierend sein. Dies kann zu Schulverweigerung und einem Abbruch der Schullaufbahn führen.
8. Ausbau der Digitalisierung

Die Digitalisierung in der Schule bietet viele Chancen, den Unterricht zu verbessern und die Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen der digitalen Welt vorzubereiten. Es ist wichtig, diese Möglichkeit zu nutzen und die Digitalisierung als Chance für Innovation und Veränderung zu sehen.

  • Infrastruktur: Jede Oberschule muss mit einer zeitgemäßen digitalen Infrastruktur ausgestattet sein, die den Einsatz digitaler Medien ermöglicht. Dazu gehören eine ausreichende Anzahl an Endgeräten für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, eine stabile Internetverbindung und ein leistungsfähiges WLAN. Zudem muss die Wartung der Endgeräte vor Ort und zeitnah ermöglicht werden.
  • Fortbildung und Qualifizierung für Lehrkräfte: Die Lehrkräfte müssen in der Lage sein, digitale Medien sinnvoll im Unterricht einzusetzen. Dafür sind eine entsprechende Fortbildung und Qualifizierung vor Ort erforderlich. Weiterhin müssen flächendeckend Fachberater für die Medienbildung ausgebildet und eingesetzt Die Maßnahme „Qualifizierung unterrichtsbezogener Fachberaterinnen und Fachberater zur Nutzung mobiler Endgeräte“, die bis zum Jahresende 2024 umgesetzt werden sollte, muss endlich wirksam werden.
  • Digitale Didaktik: Die Unterrichtskonzepte müssen an die Möglichkeiten der Digitalisierung angepasst werden. Es geht nicht darum, den Unterricht einfach ins Digitale zu übertragen, sondern darum, neue, innovative Lernformen zu entwickeln, die die Vorteile digitaler Medien Die derzeitigen medialen Angebote sind entweder unzureichend im Umfang, unpassend zu Lehrplaninhalten oder nicht altersgerecht und leistungsadäquat aufbereitet. Sie müssen nach Schulart, Klassenstufe und Bildungsgang differenziert sein.
  • Hybridunterricht der Gymnasien darf nicht übernommen werden: Die PISA-Studie 2023 zeigt, dass die Lehrerrolle gestärkt werden muss. Hybridunterricht führt dazu, dass die Lehrerrolle sich von der eines Wissensvermittlers hin zu der eines Lernbegleiters verändert. Dies ist insbesondere für leistungsschwache Schüler problematisch, da diese den zusätzlichen Rückhalt durch die Lehrkraft benötigen. Während der Corona-Pandemie ist der Leistungsabfall bei leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern deutlich größer gewesen als bei leistungsstarken Schülerinnen und Schülern. Dies ist unter anderem auf ein geringeres Maß an Unterstützungsangeboten zurückzuführen. Hybridunterricht führt zu einer weiteren Verschärfung dieser Situation. Im Präsenzunterricht können leistungsschwache Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkraft gezielt gefördert werden. Im Online-Unterricht ist das schwieriger, da die Lehrkraft nicht direkt mit den Lernenden interagieren kann. Darüber hinaus ist Hybridunterricht mit einem höheren Aufwand für die Lehrkräfte verbunden. Die Lehrenden müssen sowohl den Präsenzunterricht als auch den Online-Unterricht vorbereiten und durchführen. Dies führt zu einer weiteren Be- und Überlastung der Lehrkräfte.
9. Integration und Inklusion - gleiche Bildungschancen und Wertschätzung der Vielfalt

Inklusion und Integration sind an der Oberschule von besonderer Bedeutung. Die Oberschule ist eine weiterführende Schule, die Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bietet, ihren individuellen Bildungsweg zu gehen.

Inklusion an der Oberschule bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen oder ihrer Herkunft, die gleichen Bildungschancen und Abschlussmöglichkeiten haben.

Integration an der Oberschule bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit haben, am Unterricht und am Schulleben teilzuhaben. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, z. B. durch Förderangebote oder durch die Bereitstellung von Hilfsmitteln.

Inklusion und Integration an der Oberschule sind nicht immer einfach umzusetzen. Es gibt Grenzen, die berücksichtigt werden müssen. Eine ist die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler. Die Oberschule ist eine Schulart mit einem breiten Bildungsangebot. Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen kommen in einer Klasse zusammen. Eine weitere Grenze ist die Ressourcenausstattung. Inklusion und Integration erfordern eine ausreichende Ressourcenausstattung. Das betrifft z. B. die Anzahl der Lehrkräfte, die Anzahl der Förderangebote, die Bereitstellung von Hilfsmitteln und die räumliche Ausstattung der Schule. Angesichts der Grenzen von Inklusion und Integration an der Oberschule sind folgende Forderungen und Maßnahmen gerechtfertigt:

  • Erhaltung der Förderschule: Die Förderschule bietet eine Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, eine bestmögliche individuelle Förderung zu erhalten.
  • Besseren Übergang Inklusion von Grundschule zur Oberschule gestalten: Der Übergang von der Grundschule zur Oberschule ist für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf oft schwierig. Es ist daher wichtig, den Übergang gezielt zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, indem die Inklusionsstunden vollständig ausgereicht werden.
  • Förderbedarf entscheidet über Förderort: Der Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler sollte über den Förderort entscheiden. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf an der Oberschule lernen können, wenn sie dies wünschen, und vor Ort die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stehen.
  • Schulbezogene Anrechnungsstunden für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben im Bereich Inklusion und Fachleiter im Bereich Inklusion
  • Umgang mit Förderschwerpunkten: Förderschwerpunkte werden häufig zu spät in der Oberschule festgestellt und die Schülerinnen und Schüler können dadurch nicht entsprechend gefördert werden.
  • Einbindung des Bereichs „Inklusion“ in die Lehrerausbildung
  • Entlastung von Lehrkräften im Bereich „Inklusion“: Binnendifferenzierung für lernzieldifferenten Unterricht vor allem im Förderschwerpunkt Lernen bindet enorme organisatorische Kapazitäten, demnach müssen die Lehrkräfte entlastet werden, z. B. durch die Reduzierung des Unterrichtsdeputats oder Assistenten.
  • Inklusionsstunden für Schülerinnen und Schüler: Die Inklusionsstunden sollten ausreichend sein, um die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf individuell zu fördern. Sie dürfen nicht zweckentfremdet für Vertretungsunterricht und zur Verwaltung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden.
  • Unterstützungssysteme ausbauen: Die Unterstützungssysteme für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf müssen weiter ausgebaut werden. Dies betrifft z. B. die Bereitstellung von Förderangeboten und die Unterstützung durch Integrationshelfer.
  • Absenkung des Klassenteilers: Der Klassenteiler muss abgesenkt und konsequent eingehalten werden, um den Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen mehr Raum und Unterstützung zu bieten.
  • Klare und transparente Aufgabenverteilung für Beteiligte: Die Aufgabenstellung für Integrationshelfer muss klar definiert und transparent sein.
10. Ausbau des Produktiven Lernens zur Förderung abschlussgefährdeter Jugendlicher

Das Produktive Lernen (PL) ist ein bewährter alternativer Lernweg für Schülerinnen und Schüler, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Schulabschluss zu erreichen. In Sachsen wurde das PL 2008 eingeführt und hat sich seitdem als erfolgreiches Konzept erwiesen. Die Ergebnisse der statistischen Erhebungen belegen, dass ein hoher Prozentsatz der Jugendlichen durch das praxisbezogene Bildungsangebot einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten oder sogar einen qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht.

Um den Erfolg des Produktiven Lernens weiter auszubauen, sind folgende Punkte notwendig:

  • Ausbau des Angebots mit multiprofessionellen Teams: Produktives Lernen muss auf mehr Standorte ausgeweitet werden.
  • Einsatz von qualifiziertem Personal (ausgebildete Lehrkräfte oder pädagogisches Fachpersonal): Die Lehrkräfte müssen begleitet und fortgebildet werden. Sie müssen durch Fortbildung, Supervision und Coaching unterstützt werden. Die Zertifizierung des Fortbildungsstudiums, entsprechend den veränderten Aufgaben und Anforderungen im Produktiven Lernen, muss aufgewertet werden.
  • Aufbau und Weiterentwicklung von tragfähigen Kooperationen: Praxisorientierung ist das Kernstück des Produktiven Lernens, darum müssen die tragfähigen Kooperationen mit Betrieben, kulturellen und sozialen Einrichtungen ausgebaut, sowie organisatorische Voraussetzungen für kontinuierliche Kommunikation aller Beteiligter unterstützt werden.
11. Stabilisierung des Status' der Berufsorientierung

Im Sächsischen Schulgesetz § 1 Absatz 4 ist festgelegt, dass die Berufs- und Studienorientierung zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gehört: „Mit der Vermittlung von Alltags- und Lebenskompetenz und durch Berufs- und Studienorientierung bereitet sie die Schüler auf ein selbstbestimmtes Leben vor.“

  • Erfolgreiche Berufsorientierungskonzepte der Oberschulen erhalten
  • Beibehaltung und Ausbau der geschaffenen Stellen für Praxisberater und Berufseinstiegsbegleiter
  • Abschaffung der befristeten Arbeitsverträge aller Beteiligter: Es müssen Stellen mit eigenem Stellenplan im Landeshaushalt geschaffen werden.
  • Systematisierung und Transparenz herstellen: Die Woche der offenen Unternehmen und „Schau rein“ als neue Übersichtsseite der zentralen Berufsorientierung müssen ausgebaut werden.
12. Ausgestaltung der Eigenverantwortung der Oberschule

Das Sächsische Schulgesetz (§3b) ermöglicht den Schulen mehr Eigenverantwortung in den Bereichen Personalentwicklung, Unterrichtsgestaltung und Organisation. Internationale Studien belegen, dass diese Eigenverantwortung zu einer höheren Qualität der schulischen Arbeit führt. Die eigenverantwortliche Schule bietet große Chancen, die Qualität der Bildung in Sachsen zu verbessern. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen müssen jedoch geschaffen und die damit verbundenen Herausforderungen aktiv angegangen werden.

Mit der Eigenverantwortung der Schule wächst die Bedeutung der Schulleitung. Sie trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung und -entwicklung sowie die Personalentwicklung der Lehrer.

Seit 2021 stehen den sächsischen Schulen „Qualitätsbudgets“ zur Verfügung, die sie eigenverantwortlich für Schulentwicklung, Personal-, Unterrichts- und Organisationsentwicklung einsetzen können.

  • Qualifizierung der Schulleitung: Die Schulleitungen müssen bessere Aus- und Weiterbildungen in den Bereichen Kommunikation, Personalführung und Konfliktmanagement erhalten.
  • Ausbau der Budgetierung: Die Mittel sollen auf alle Schulen ausgeweitet werden. Flexible Lernbudgets sollten ausgebaut werden, da sie von der Schulleitung einfacher und schneller zu beantragen sind als eine Finanzierung durch das Ganztagsbudget.
  • Lehrkräfte statt Lehrerarbeitsvermögen: Lehrkräfte dürfen nicht dauerhaft ersetzt werden. Die Budgetierung des Lehrerarbeitsvermögens sollte nur so lange bestehen bleiben, wie der Lehrkräftemangel anhält.
  • Nachhaltigkeit und Stetigkeit der Budgetierung: Die kontinuierliche Finanzierung der Budgets muss sichergestellt werden. Schulleitungen und Lehrkräfte sollten nicht durch unübersichtliche und verwaltungsintensive Antragstellung oder Bearbeitungsmodi weiter belastet werden.
  • Klare Trennung von Aufgaben: Lehrkräfte sollen sich auf den Unterricht fokussieren und externe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen bei Verwaltung, bei Sozialarbeit und Technik unterstützen.

Zum Herunterladen:

Positionspapier Oberschulen 2024 (PDF)