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Schärfere Maßnahmen für Schulen und Kitas in Hochinzidenzgebieten

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Angesichts der bundesweit anhaltend hohen Infektionszahlen hat die Sächsische Staatsregierung am 27. November verschärfte Regelungen in einer neuen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben:

  • Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) (*.pdf, 0,35 MB)
    Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 27. November 2020 | gültig vom 1. Dezember bis 28. Dezember 2020

Im Bildungsbereich besteht breiter Konsens, Schulen und Kitas grundsätzlich offenzuhalten und Präsenzunterricht weitestgehend zu ermöglichen. Damit soll der Schule als Lern- und Lebensort und dem Recht auf Bildung für die Kinder und Jugendlichen Rechnung getragen werden.

Unterricht über ein verordnetes „Wechselmodell“ an allen Schulen landesweit, mit allen bekannten Nachteilen, ist laut SMK weder zielführend noch verhältnismäßig.
„Wir werden je nach Lage vor Ort in Rücksprache mit den Schulleitungen zum Wechselunterricht Einzelfallentscheidungen treffen. Im Interesse jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers müssen wir dafür sorgen, dass der Unterricht an Schulen, die nur wenig oder gar nicht von Infektionen betroffen sind, im Regelbetrieb weiterlaufen kann, solange es möglich ist. Außerdem ist mir wichtig, die Schulen bei dieser schwierigen Entscheidung nicht allein zu lassen“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Ab Dienstag, den 1. Dezember 2020, gelten bei besonders hohen Infektionslagen mit einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche folgende Regelungen im Schulbetrieb:

  • eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen an Grundschulen und Förderschulen inklusive der Sekundarstufe flächendeckend – ohne Einschränkung des Fächerkanons
    → siehe dazu die Anlage „Handlungsrahmen zum eingeschränkten Regelbetrieb an Grundschulen, Förderschulen und im Hort“
  • Erweiterung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung für alle Schüler ab Klassenstufe 7 im Unterricht
  • An den weiterführenden Schulen wird, bezogen auf den konkreten Einzelfall, ein „Wechselmodell“ zwischen Präsenzunterricht und häuslicher Lernzeit Anwendung finden, wenn aufgrund der Vor-Ort-Situationen der reguläre Unterricht nicht mehr möglich ist. Das SMK und das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt werden dies in Abstimmung verfügen und gemeinsam mit den Schulleiterinnen und Schulleitern und dem Landesamt individuelle Lösungen ermöglichen.
    → siehe dazu die Anlage „Handlungsrahmen eingeschränkter Regelbetrieb an den weiterführenden Schulen“
    Laut SMK-Blog vom 27.11.2020 sind die Abschlussklassen grundsätzlich vom Wechselunterricht ausgenommen.

Außerdem wird nach Angaben des SMK zum 1. Dezember 2020 die textliche Meldung zum „besonderen Vorkommnis Corona-positiver Test“ durch ein vereinfachtes und vereinheitlichtes Verfahren abgelöst, um das Infektionsgeschehen noch schneller auswerten und lokal adäquat reagieren zu können.

Alle bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gelten fort. Die Weihnachtsferien beginnen am 21. Dezember 2020. Das heißt, der letzte Schultag ist der 18. Dezember 2020 (siehe dazu den Erlass vom 26.11.2020).

Für den Sächsischen Lehrerverband ist es erfreulich, dass bei den neuen Corona-Schutzmaßnahmen viele der Erwartungen, die die Lehrerinnen und Lehrer in der Mitgliederbefragung des SLV geäußert hatten, auch umgesetzt wurden.

Quelle: Schulleiter-Schreiben des Staatsministers vom 27.11.2020