Mit sinkenden Infektionszahlen im Freistaat sind weitere Lockerungen auch im Kita- und Schulbereich möglich. Das sieht die neue Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung des Kultusministeriums vor, die am 8. Juni 2021 vom Kabinett beschlossen wurde. Die Verordnung gilt vom 14. bis zum 30. Juni 2021.
- Sächsische Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung (*.pdf, 0,15 MB)
Amtliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 10. Juni 2021 | gültig vom 14. Juni 2021 bis 30. Juni 2021
Der SLV hat im Vorfeld zum Entwurf der Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung Stellung genommen und Vorschläge für Lockerungsschritte unterbreitet.
Vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzwerte, wirksamer Gesundheitsschutzmaßnahmen und der Testergebnisse bei Schülern und Lehrkräften ist der Regelbetrieb in Schulen und Kitas bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 angemessen und die Entscheidung dazu nachvollziehbar.
Der Sächsische Lehrerverband sieht angesichts der aktuellen Entwicklungen bei den Inzidenzwerten im Freistaat gute Chancen, dass in allen Schulen und Klassenstufen der Regelbetrieb bis zum Schuljahresende stattfinden kann. Bereits seit den regional gestaffelten Schulöffnungen in den vergangenen Wochen werden die individuell unterschiedlichen Lernstände der Schülerinnen und Schüler angeglichen und neues Wissen vermittelt. Wenn unter den neu geltenden Rahmenbedingungen jetzt ein kontinuierlicher Schulbetrieb stattfinden kann, gelingt dieser Prozess umso besser.
„Auch wenn der Schulbetrieb noch einige Zeit unter Pandemiebedingungen stattfinden wird, können wir uns jetzt ein Stück Normalität zurückholen – mit Sicherheit!“, resümiert Jens Weichelt, Landesvorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes.
Der SLV begrüßt auch ausdrücklich die Lockerungen bezüglich der Maskenpflicht bei einer regional stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35. Laut neuer Verordnung müssen Schüler sowie das Schulpersonal dann keine Masken mehr im Schulgebäude tragen. Sowohl für Schüler und Lehrkräfte bedeutet das eine wichtige Erleichterung im Unterricht.
Im Fortbestehen der Testpflicht – ohne die sogenannte „qualifizierte Selbstauskunft“ – sieht der SLV einen wichtigen Baustein für den Gesundheitsschutz in unseren Schulen. Die Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte und Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind.