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SLV kritisiert das wiederholte Aufweichen der Testpflicht

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Mit dem Beschluss der neuen Corona-Schutz-Verordnung am 30. März 2021 sollen Schulen und Kitas nach Ostern unabhängig von Inzidenzwerten öffnen. Aus Sicht des SLV muss der Gesundheitsschutz dabei oberste Priorität besitzen. Verpflichtende Coronatests für Schüler, Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal tragen wesentlich zum Gelingen der Schulöffnungen bei. Mit dem Ausdehnen der Testpflicht auf die Schüler der Primarstufe wurde eine wichtige Forderung des SLV erfüllt. Scharf kritisiert der SLV weiterhin das Festhalten an den Selbsttestbescheinigungen. Dadurch wird die Testpflicht an den Schulen aufgeweicht und der Schulbetrieb vorsätzlich gefährdet. Nicht nachzuvollziehen ist auch die generelle Aufhebung der Schulbesuchspflicht. Lehrkräfte sind damit zwangsläufig einer Mehrfachbelastung ausgesetzt, die nicht anerkannt wird.

Die Sächsische Staatsregierung hat am 30. März 2021 in einer neuen Corona-Schutz-Verordnung weitere Regelungen für den Schulbetrieb nach den Osterferien beschlossen. Zukünftig werden Schul- und Kitaöffnungen nicht mehr von bestimmten Inzidenzwerten abhängig gemacht. Daraus resultieren verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas.

Aus pädagogischer Sicht ist der Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wichtig und unersetzlich. Gleichzeitig muss aber der Schutz der Gesundheit von Lehrkräften, Schülern und deren Familien gewährleistet sein. Die konsequente Umsetzung der Testplicht in allen Schularten trägt wesentlich zum Gelingen der Schulöffnungen bei. Verpflichtende Coronatests für Schüler und alle Beschäftigten sind ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit im Präsenzunterricht.
In den von Eltern bzw. volljährigen Schülern unterschriebenen Selbstbestätigungen über ein negatives Selbsttestergebnis sieht der SLV ein Aufweichen der Testpflicht und damit einen Unsicherheitsfaktor für den Gesundheitsschutz im Schulbetrieb.

„Unterricht soll für alle Schüler wieder in den Schulen stattfinden. Dazu brauchen wir Sicherheit für Lehrkräfte, Schüler und ihre Familien. Die an den Schulen angebotenen Testmöglichkeiten bieten Schutz und müssen entsprechend wahrgenommen werden“, appelliert SLV-Landesvorsitzender Jens Weichelt an die Vernunft von Eltern und Schülern.

Kritisch sieht der SLV auch die Aufhebung der Schulbesuchspflicht für die Schüler der weiterführenden Schulen. Neben dem täglichen Präsenzunterricht mit voller Pflichtstundenzahl müssen Lehrerinnen und Lehrer gleichzeitig die Erstellung und Betreuung häuslicher Lernaufgaben für die Schüler gewährleisten, die gerade nicht in der Schule unterrichtet werden. Dazu gehören die Schüler im Wechselmodell genauso wie die Kinder, die auf der Grundlage der aufgehobenen Schulbesuchspflicht zu Hause bleiben.

Präsenzunterricht und häusliche Lernzeit parallel zu bedienen, stellt eine Mehrfachbelastung der Lehrkräfte dar und führt zwangsläufig zu einem Mehraufwand über das Regelstundenmaß hinaus. Das wird seitens des SMK aber immer noch nicht als Mehrarbeitszeit anerkannt. Der SLV hat in einem offenen Brief ein System gefordert, mit dem Mehrarbeitszeit bei parallel laufenden Unterrichtsmodellen ehrlich abgerechnet wird. Das ist längst überfällig!