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SLV kritisiert Schulöffnungen ohne verpflichtende Selbsttests

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Der Sächsische Lehrerverband kritisiert Schulöffnungen ohne verpflichtende Selbsttests. Der Mangel an Selbsttestkits ist ein Versäumnis der politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene. Es wird dadurch vorerst keine Testpflicht in den Schulen geben und damit fehlt ein wichtiger Baustein für den Gesundheitsschutz. Außerdem muss es nach Auffassung des SLV perspektivisch auch Selbsttests für Schüler in der Primarstufe geben.

Staatsminister Christian Piwarz hat sich kurz vor der geplanten Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle Schüler ab dem 15. März mit Schreiben an die Schulleitungen und Elternhäuser gewandt und für die Durchführung der Selbsttests an den Schulen geworben. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung sieht in § 5a Absatz 5 ein Zutrittsverbot auf Schulgeländen für Personen vor, die kein negatives Corona-Test-Ergebnis nachweisen können. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Testpflicht ist eine hinreichende Zahl von Selbsttestkits für das schulische Personal, das Hortpersonal und die Schüler an den Schulen.

Bereits jetzt ist absehbar, dass zur Schulöffnung am 15. März nicht ausreichend Selbsttests in den Einrichtungen zur Verfügung stehen werden. Das SMK rechnet mit einer ersten Lieferung nicht vor dem 12. März. Anschließend sollen die Testkits an die Schulstandorte verteilt werden. Die Verzögerungen bei Schnelltest-Lieferungen gefährden nach Auffassung des SLV die Sicherheit bei der Rückkehr zum Präsenzunterricht. Bis zur Umsetzung der Testpflicht mittels Selbsttests bleibt nur die Durchführung der freiwilligen Antigen-Schnelltests ab Klassenstufe 7. Dadurch wird aber die tatsächliche Infektionslage in einer Einrichtung nicht adäquat abgebildet. Der SLV appelliert an alle Schüler und ihre Eltern, die freiwilligen Testangebote im Interesse des Gesundheitsschutzes wahrzunehmen.  

Sobald ausreichend Selbsttestkits an den Schulen zur Verfügung stehen, soll laut SMK die Testung nach Anleitung und unter Aufsicht der Lehrkräfte erfolgen. Wöchentlich werden etwa 420.000 Testkits benötigt. Die Selbsttestungen für die Schülerinnen und Schüler finden dann einmal pro Woche statt, z. B. in der Klasse mit dem Klassenlehrer oder dem Tutor. Für das Personal an der Schule gilt das Vier-Augen-Prinzip, d. h. die Selbsttestungen werden im Beisein einer anderen Person der Schule durchgeführt.

Der SLV sieht in Selbsttests den Vorteil, dass sie unkompliziert und ohne die aufwendige Unterstützung durch geschultes Personal durchgeführt werden können.

Für den Fachverband Grundschulen im SLV ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass die Primarstufe von einer Testpflicht ausgeschlossen werden soll. Gerade im Grundschulbereich, wo in vollen Klassen unterrichtet wird und Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sind regelmäßige Testungen dringend notwendig. Mindestens einmal pro Woche sollten deshalb auch Grundschüler ein negatives Coronatest-Ergebnis nachweisen. Beispielsweise gehören in Österreich solche Tests schon lange zum Schulalltag.

Hier finden Sie weitere Dokumente zu Selbsttests, die das SMK als Anlage zum Schulleiterbrief vom 10.03.2021 versandt hat: